Betreff
Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer
Vorlage
243/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung vom Vorsitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten durch Handschlag verpflichtet.

 


Finanzielle Auswirkungen

nein

Anlagevermögen

     

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

Abwicklung über Produkt