Betreff
Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer
Vorlage
243/2024
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden
gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung vom Vorsitzenden zur unparteiischen
Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem
Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten durch Handschlag verpflichtet.