Betreff
Bestellung eines Schriftführers
Vorlage
242/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist

die Schriftführerin bzw. der Schriftführer vom Rat zu bestellen. Diese Bestimmung gilt

analog für Ausschüsse. Es wird vorgeschlagen, für den Fall der Verhinderung, eine

weitere schriftführende Person zu bestellen.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, Herrn Gemeindeverwaltungsrat Dirk Schwartzmanns zum Schriftführer und Frau Gemeindeangestellte Andrea Houben zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen.

 


Finanzielle Auswirkungen

nein

Anlagevermögen

     

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

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