Betreff
Bestellung eines Schriftführers
Vorlage
242/2024
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen ist
die Schriftführerin bzw. der Schriftführer vom Rat zu bestellen. Diese
Bestimmung gilt
analog für Ausschüsse. Es wird vorgeschlagen, für den Fall der
Verhinderung, eine
weitere schriftführende Person zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, Herrn Gemeindeverwaltungsrat Dirk Schwartzmanns
zum Schriftführer und Frau Gemeindeangestellte Andrea Houben zur
stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen.