Sachverhalt:
Über das Förderprogramm „Modernisierung
ländlicher Infrastruktur“ konnten bereits in diesem Jahr asphaltierte
Wirtschaftswege in einer Gesamtlänge von ca. 6,38 km erneuert werden. Grundlage
für die Antragstellung ist ein Wirtschaftswegekonzept sowie die dortige
Klassifizierung der zu sanierenden Wirtschaftswege in Kategorie B -
multifunktionale Verbindungswege und C – Hauptwirtschaftswege. Der Fördersatz
beträgt 70 %.
Für das Jahr 2025 könnten auf dieser
Grundlage erneute Förderanträge für die in der Anlage aufgelisteten Wirtschaftswege mit einer Gesamtlänge von ca.
7 km gestellt werden. Eine Kostenberechnung lag zum Zeitpunkt der
Sitzungsvorlagenerstellung noch nicht vor, ausgehend von den Antragstellungen
in 2024 würde der Kofinanzierungsanteil der Gemeinde ca. 350.000,- € betragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
stimmt der Bereitstellung des Kofinanzierungsanteils von 350.000,- € im
Haushalt 2025 zu und ermächtigt den Bürgermeister, die beantragte
Wirtschaftswegesanierung vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung
Köln in 2025 umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen |
ja |
Anlagevermögen |
ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
2025 |
Abwicklung über Produkt |
I-55-0085 |