Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Selfkant vom 14.06.2016
Vorlage
185/2024/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Es wird auf gleichlautende Sitzungsvorlage Bezug genommen. Dieser Sachverhalt stand bei der letzten Sitzung zur Entscheidung an.

 

Bei der Diskussion zu diesem TOP kam die Frage auf, inwieweit der seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Gebührensatz von 54 € je Stunde auskömmlich ist.

 

Mit einem Gebührensatz von 54 € je Stunde wäre der Aufwand für den Brandschutztechniker sowie die weiteren Nebenkosten abgedeckt und somit auskömmlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Regelsatz von 54 € je Stunde festzusetzen, wobei der Abrechnungsmodus wie bisher beibehalten wird.

 

Ein Entwurf der Anlage Gebührensätze ist im Anhang beigefügt.     

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Selfkant vom 14.06.2016 wird mit neuen Gebührensätzen beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

./.

Abwicklung über Produkt

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