Sachverhalt:
Es wird auf gleichlautende Sitzungsvorlage
Bezug genommen. Dieser Sachverhalt stand bei der letzten Sitzung zur
Entscheidung an.
Bei der Diskussion zu diesem TOP kam die
Frage auf, inwieweit der seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Gebührensatz
von 54 € je Stunde auskömmlich ist.
Mit einem Gebührensatz von 54 € je Stunde
wäre der Aufwand für den Brandschutztechniker sowie die weiteren Nebenkosten
abgedeckt und somit auskömmlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen
Regelsatz von 54 € je Stunde festzusetzen, wobei der Abrechnungsmodus wie
bisher beibehalten wird.
Ein Entwurf der Anlage Gebührensätze ist im
Anhang beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Selfkant vom
14.06.2016 wird mit neuen Gebührensätzen beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
./. |
Abwicklung über Produkt |
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