Betreff
Auflösung des Immobilienverwaltungszweckverbandes Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant und Verteilung des Verbandsvermögens
Vorlage
196/2024
Art
Sitzungsvorlage

 

Sachlage/Begründung:

 

Die Stadt Geilenkirchen und die Gemeinden Gangelt und Selfkant waren als Förderschulzweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant über viele Jahre Träger der Mercatorschule. Nachdem der Kreis Heinsberg die Trägerschaft dieser Schule übernommen hatte, erfolgte eine Änderung der Aufgabe des Zweckverbandes (nun Verwaltung der Verbandsimmobilie). Gleichzeitig wurde der Name des Verbandes der neuen Aufgabe angepasst.

 

Der Kreis Heinsberg hat im Juli 2024 die Immobilie vom Verband erworben. Die Verbandsaufgabe ist demnach entfallen und der Verband kann aufgelöst werden. Nach § 16 der Verbandssatzung haben die Verbandsmitglieder bei der Auflösung des Verbands eine Vereinbarung über die Verteilung des nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibenden Vermögens zu treffen. Kommt eine solche Auseinandersetzungsvereinbarung nicht binnen einer Frist von 6 Monaten nach Auflösung des Verbandes zustande, so ist das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen unter Berücksichtigung des Verkehrswertes im Zeitpunkt der Auflösung nach folgenden Maßgaben durch die Aufsichtsbehörde zu verteilen:

 

Gemeinde Gangelt                         21 %

Gemeinde Selfkant                        20 %

Stadt Geilenkirchen                       59 %

 

Im Zuge der Auflösung des Verbandes soll das ausschließlich liquide Vermögen des Verbandes im Zuge einer Auseinandersetzungsvereinbarung nach den vorstehenden Prozentsätzen auf die drei Kommunen verteilt werden. Gleichzeitig mindern sich die in den Bilanzen der Verbandsmitglieder bilanzierten Finanzanlagen.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Auflösung des Immobilienverwaltungszweckverbandes Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant zum 30.11.2024 wird zugestimmt. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, die hierzu erforderlichen Beschlüsse in der Verbandsversammlung zu fassen.

 

  1. Das Verbandsvermögen wird auf die Verbandsmitglieder wie folgt verteilt:

Gemeinde Gangelt                         21 %

Gemeinde Selfkant                        20 %

Stadt Geilenkirchen                       59 %

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Auseinandersetzungsvereinbarung abzuschließen

 


Finanzielle Auswirkungen

ja

Anlagevermögen

ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

Abwicklung über Produkt