Sachlage/Begründung:
Die Stadt Geilenkirchen und
die Gemeinden Gangelt und Selfkant waren als Förderschulzweckverband
Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant über viele Jahre Träger der Mercatorschule.
Nachdem der Kreis Heinsberg die Trägerschaft dieser Schule übernommen hatte,
erfolgte eine Änderung der Aufgabe des Zweckverbandes (nun Verwaltung der
Verbandsimmobilie). Gleichzeitig wurde der Name des Verbandes der neuen Aufgabe
angepasst.
Der Kreis Heinsberg hat im
Juli 2024 die Immobilie vom Verband erworben. Die Verbandsaufgabe ist demnach
entfallen und der Verband kann aufgelöst werden. Nach § 16 der Verbandssatzung
haben die Verbandsmitglieder bei der Auflösung des Verbands eine Vereinbarung
über die Verteilung des nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibenden
Vermögens zu treffen. Kommt eine solche Auseinandersetzungsvereinbarung nicht
binnen einer Frist von 6 Monaten nach Auflösung des Verbandes zustande, so ist
das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen unter
Berücksichtigung des Verkehrswertes im Zeitpunkt der Auflösung nach folgenden
Maßgaben durch die Aufsichtsbehörde zu verteilen:
Gemeinde Gangelt 21 %
Gemeinde Selfkant 20 %
Stadt Geilenkirchen 59 %
Im Zuge der Auflösung des
Verbandes soll das ausschließlich liquide Vermögen des Verbandes im Zuge einer
Auseinandersetzungsvereinbarung nach den vorstehenden Prozentsätzen auf die
drei Kommunen verteilt werden. Gleichzeitig mindern sich die in den Bilanzen
der Verbandsmitglieder bilanzierten Finanzanlagen.
Beschlussvorschlag:
- Der
Auflösung des Immobilienverwaltungszweckverbandes
Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant zum 30.11.2024 wird zugestimmt. Die
Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, die hierzu
erforderlichen Beschlüsse in der Verbandsversammlung zu fassen.
- Das
Verbandsvermögen wird auf die Verbandsmitglieder wie folgt verteilt:
Gemeinde Gangelt 21 %
Gemeinde Selfkant 20 %
Stadt Geilenkirchen 59 %
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine
Auseinandersetzungsvereinbarung abzuschließen