Sachverhalt:
Die Gemeindeverwaltung hat im
April dieses Jahres einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung
einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur bei der
Bezirksregierung Köln gestellt, die Prüfung des Antrages beim Zuwendungsgeber
ist noch nicht abgeschlossen.
Da eine Beitragspflicht für Wirtschaftswege, wie sie in der aktuellen Fassung der Satzung über die Erhebung von Beiträge nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vorhanden ist, fördermindernd wäre, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die v. g. Satzung entsprechend anzupassen. Es wird in diesem Zusammenhang auf einen vergleichbaren Sachverhalt aus dem Jahre 2011 im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Selfkant (B56n) und der daraus resultierenden Wirtschaftswegeförderung hingewiesen.
Die 4. Änderung zur Satzung über
die Erhebung von Beiträge nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen ist als Anlage 1 beigefügt. Zur besseren
Nachvollziehbarkeit ist die Lesefassung mit der geplanten 4. Änderungssatzung
als Anlage 2 beigefügt. Dort sind
die gestrichenen Passagen in roter Schriftfarbe und
durchgestrichen sowie Ergänzungen in grüner
Schriftfarbe kenntlich gemacht.
Beschlussvorschlag:
Die 4. Änderungssatzung zur
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche
Maßnahmen der Gemeinde Selfkant wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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