Betreff
Vorstellung einer Planung
Bau einer Regenrückhaltemulde am Talweg in Schalbruch
Vorlage
049/2023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Ortslage Schalbruch kommt es bei stärkeren Regenereignissen vermehrt vor, dass wild abfließendes Niederschlagswasser aus der höhergelegenen Feldlage über Wirtschaftswege sowie über die Straßen „Im Heidfeld“ und „Talweg“ in die Ortsmitte abläuft und es dort zu Wasser- und Schlammansammlungen kommt.

 

Nach dem extremen Regenereignis im Mai 2018, bei dem in Schalbruch zahlreiche Keller geflutet wurden, wächst die Angst seitens der Bevölkerung, dass sich dieses Ereignis wiederholt. Nach diesem extremen Regenereignis wurden in Schalbruch an verschiedenen Stellen Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen bei starken Regenereignissen abzumildern. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, wird beabsichtigt, eine Regenrückhaltemulde im Bereich der Grünfläche neben dem Friedhof am Talweg zu errichten. Die Lage bietet sich dort besonders gut an, da ein Großteil des aus der oberhalb liegenden Feldlage abfließenden Regenwassers sich im angrenzenden Wirtschaftsweg kanalisiert und weiter in Richtung Ortsmitte abfließt. Zudem hat ein Bodengutachten ergeben, dass in diesem Bereich gut durchlässige Sande und Kiessande anstehen.

 

Die Böschungen der Mulde sollen mit einer flachen Neigung angelegt werden, so dass sich die Mulde in die bestehende Grünfläche einfügt und auch für Personen begehbar ist. Zudem wird hierdurch der Pflegeaufwand für den Bauhof geringgehalten. Die Planung ist als Anlage beigefügt. 

 

Das Flurstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Eine Befreiung nach
§ 67 BNatSchG der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg liegt vor.  

 

Die Kostenberechnung der Gemeindeverwaltung entspricht dem Haushaltsansatz in Höhe von 50.000,- € brutto.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt der Planung zum Bau der Regenrückhaltemulde am Talweg in Schalbruch zu und ermächtigt den Bürgermeister mit der Umsetzung der Baumaßnahme.

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

2023

Abwicklung über Produkt

I-53-0130