Betreff
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRW von 2022 nach 2023
Vorlage
038/2023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Bürgermeister hat mit Zustimmung der Gemeindevertretung (Sitzungsvorlage 613/2019 vom 06.11.19) Grundsätze zur Ermächtigungsübertragung bestimmt. Übertragbar sind Ermächtigungen demnach nur bei investiven Auszahlungen. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

Die Übertragungen erhöhen die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2023 und führen somit im Jahr 2023 zu einem höheren Liquiditätsabfluss, als in der Haushaltsplanung für dieses Jahr dargestellt ist. Da sie aber in vorangegangenen Haushaltsjahren eingeplant waren, handelt es sich allein um eine Verschiebung des Zahlungszeitpunktes.

 

Die Ermächtigungsübertragungen von 2022 nach 2023 werden zur Kenntnis genommen.

 


 


Finanzielle Auswirkungen

-/-

Anlagevermögen

-/-

Haushaltsmittel zur Verfügung

-/-

Abwicklung über Produkt

-/-