Betreff
Antrag auf Erlass einer Abrundungssatzung für Tüddern
Vorlage
030/2023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 7, Flurstück 55, haben mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 09.12.2022 für einen ca. 1.400 m² großen Teilbereich des Grundstückes den Erlass einer Abrundungssatzung beantragt. Es ist beabsichtigt, den unmittelbar am Katharinenweg gelegenen Teilbereich des Grundstückes mit zwei Einfamilienwohnhäusern zu eigenen Wohnzwecken zu bebauen.

 

Da dieser Teilbereich des Grundstückes unmittelbar an den Katharinenweg angrenzt, ist die Erschließung gesichert. Weiterhin ist sowohl im südlichen als auch im westlichen Bereich des Grundstücks bereits Wohnbebauung vorhanden, so dass sich hier die geplanten Bauvorhaben einfügen würden.

 

Nach Rücksprache mit dem Kreis Heinsberg im Rahmen des Antrags auf Änderung der Ortslagensatzung Höngen (sieheTagesordnungspunkt 031/2023) wäre auch in diesem Fall die Änderung der Ortslage Tüddern die bevorzugte Verfahrensweise.

 

Durch die Änderung der Ortslage wäre dieser Teilbereich des Grundstückes bebaubar, da dieser Bereich dadurch im Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB beurteilt werden kann und voll erschlossen ist.

 

Das genaue Änderungsverfahren ist durch ein Planungsbüro noch zu bestimmen, somit ist vorab zu entscheiden, ob die Einbindung des o.g. Teilbereiches in die Ortslage des Ortsteils Tüddern erfolgen soll. Die anfallenden Kosten werden vom Antragssteller übernommen.

 

Falls die Gemeindevertretung der Einbindung des o.g. Teilbereiches in die Ortslage Tüddern grundsätzlich zustimmt, würde in den nächsten Sitzungsrunden nach Absprache mit den Antragstellern ein Aufstellungsbeschluss mit den dazugehörigen Planunterlagen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag ist zu beraten und zu entscheiden.

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

     

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

Abwicklung über Produkt