Betreff
1. Änderung der Stellplatzsatzung vom 30. August 2022
Vorlage
029/2023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 30. August 2022 die Stellplatzsatzung der Gemeinde Selfkant beschlossen.

 

Die beschlossene Stellplatzsatzung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, den bisherigen Erfahrungswerten, sowie der Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Bei der Anwendung der Stellplatzsatzung hat sich herausgestellt, dass einige Anpassungen notwendig sind.

 

Nachfolgend sind die notwendigen Änderungen gegenübergestellt und sowohl in der alten als auch in der neuen Fassung rot markiert.

 

Bisher:

 

Nr.

Nutzungsart

Zahl der Stellplätze (Stpl.) für PKW

Zahl der Abstellplätze
(A-Stpl.) für Fahrräder

1

Wohngebäude und Wohnheime

1.2.1

Mehrfamilienwohnhäuser

 

 

 

je Wohneinheit bis 50 m² WF

1

2

 

je Wohneinheit > 50 m² WF

2

4

 

 

* WF = Wohnfläche, diese ist einschl. Flur, Bad, Küche, Hauswirtschaftsräume zu berech- nen, nicht eingerechnet werden Abstellräume, Haustechnikräume und Balkone. Bei Wohngebäuden werden die Zufahrten zu Garagen/Carports bei abhängigem als 2. Stellplätze akzeptiert, wenn diese derselben Wohneinheit zugeordnet warden.

 

1.2.2

geförderter Wohnungsbau und Wohnungsbau im Rahmen von Klimaschutzsiedlungen

1

2 A-Stpl. je 50 Wohnfläche

1.4

Wochenend- und/oder Ferienhäuser

1 Stpl. je Haus

1 A-Stpl. je Haus

 

6

Gaststätten, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe

6.2

Hotels, Pensionen und andere Beherbungsbetriebe

1 Stpl. je 3 Gastzimmer,
Davon sind 75% als Besucherstellplätze auszuweisen;
Davon Anteil Stpl. für Kfz von Menschen mit Behinderung: 3%
mind. jedoch 1 Stpl.

1 A-Stpl. je 20 Betten

 

 

 

Neu:

 

Nr.

Nutzungsart

Zahl der Stellplätze (Stpl.) für PKW

Zahl der Abstellplätze
(A-Stpl.) für Fahrräder

1

Wohngebäude und Wohnheime

1.2.1

Mehrfamilienwohnhäuser

 

 

 

je Wohneinheit bis 50 m² WF

1

2 A-Stpl. je

 

je Wohneinheit > 50 m² WF

2

angefangene

100 qm WF

 

 

* WF = Wohnfläche, diese ist einschl. Flur, Bad, Küche, Hauswirtschaftsräume zu berech- nen, nicht eingerechnet werden Abstellräume, Haustechnikräume und Balkone. Bei Wohngebäuden werden die Zufahrten zu Garagen/Carports bei abhängigem als 2. Stellplätze akzeptiert, wenn diese derselben Wohneinheit zugeordnet warden.

 

1.2.2

geförderter Wohnungsbau und Wohnungsbau im Rahmen von Klimaschutzsiedlungen

1

2 A-Stpl. je

angefangene 100 qm WF

1.4

Wochenend- und/oder Ferienwohnungen

1 Stpl. je Wohnung

1 A-Stpl. je Wohnung

 

6

Gaststätten, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe

6.2

Hotels, Pensionen,

Monteurzimmer und andere Beherbungsbetriebe

1 Stpl. je 2 Gastzimmer, mind. jedoch 1 Stpl.
Davon sind 75% als Besucherstellplätze auszuweisen;
Davon Anteil Stpl. für Kfz von Menschen mit Behinderung: 3%

1 A-Stpl. je 20 Betten

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Selfkant wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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