Betreff
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW AG
hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Vorlage
017/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im Zuge der vom Vorstand der NEW AG initiierten Prüfung der Unternehmensgegenstände auf die Wahrung der Geschäftsidentität innerhalb der NEW-Gruppe, ist aufgefallen, dass der Unternehmensgegenstand der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH nicht vollumfänglich die für sie vorgesehenen Tätigkeitsfelder umfasst. Der Unternehmensgegenstand stellt Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis für die Geschäftsführung dar (§ 37 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)). Die neuen Geschäftsfelder, die die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH übernehmen soll, müssen sich im Unternehmensgegenstand widerspiegeln. Dazu sollen § 3 sowie die nachfolgend aufgeführten Paragraphen angepasst werden.

 

In § 11 Abs. 4 soll im Jahresabschluss ein Verweis auf das Haushaltsgrundsätzegesetz sowie auf die Transparenzregelung aufgenommen werden.

 

Weiterhin sollen diese Änderungen des Gesellschaftsvertrages dazu genutzt werden, diesen auf eine genderkonforme Sprache anzupassen, wobei das Geschlecht der Gesellschafter davon ausgenommen ist. Außerdem erfolgt eine Ergänzung um einen Verweis auf das Landesgleichstellungsgesetz (§14 des Gesellschaftsvertrages)

 

Der Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags sowie die Synopse mit den Änderungen zwischen aktuellem und neuen Gesellschaftsvertrag sind beigefügt (Anlagen 1 und 2).

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es hinsichtlich der wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH entsprechend der beigefügten Synopse wird zugestimmt.

 

  1. Die Vertreter der Gemeinde Selfkant in der Kreiswerke Heinsberg GmbH werden ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei den nächsten Gesellschafterversammlungen zu beschließen.

 

Die Vertreter der Gemeinde Selfkant in den entsprechenden Gremien werden ermächtigt, redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

-/-

Haushaltsmittel zur Verfügung

-/-

Abwicklung über Produkt

-/-