Sachverhalt:
Bereits in den 80er Jahren wurde die
Gemeinde Selfkant aufgefordert, verschiedene Bodendenkmäler unter Denkmalschutz
zu stellen.
Das Unterschutzstellungsverfahrung für das
Bodendenkmal Landwehr Allegraav konnte seinerzeit nicht zum Abschluss gebracht
werden. Aus der hier geführten Akte ist der Grund nicht ersichtlich.
Nunmehr wurde die Gemeindeverwaltung durch
den Landschaftsverband Rheinland - Amt für Bodendenkmalpflege - aufgefordert,
die Unterschutzstellung zum Abschluss zu bringen (s. Anlage 1).
Eine ausführliche Beschreibung sowie
Lagekarte, eine Übersicht mit Luftbildern, die charakteristischen Merkmale und
die denkmalrechtliche Begründung für den Eintrag in die Liste ist in Anlage 2
beigefügt.
Sämtliche Grundstückseigentümer wurden
ermittelt und schriftlich auf die beabsichtigte Unterschutzstellung
hingewiesen. Auf die bisherigen Rückmeldungen der Eigentümer wurde entsprechend
geantwortet. Nach Eintragung in die Bodendenkmalliste werden die Eigentümer
einen entsprechenden Unterschutzstellungsbescheid erhalten.
Es wird lediglich
der Teil des Grundstücks eingetragen, der tatsächlich das Bodendenkmal
darstellt, also nicht das vollständige Grundstück.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme des Bodendenkmals Landwehr Allegraav in Schalbruch in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Selfkant.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
./. |
Abwicklung über Produkt |
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