Betreff
Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste; hier: Landwehr Schalbruch (Allegraav))
Vorlage
989/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Bereits in den 80er Jahren wurde die Gemeinde Selfkant aufgefordert, verschiedene Bodendenkmäler unter Denkmalschutz zu stellen.

 

Das Unterschutzstellungsverfahrung für das Bodendenkmal Landwehr Allegraav konnte seinerzeit nicht zum Abschluss gebracht werden. Aus der hier geführten Akte ist der Grund nicht ersichtlich.

Nunmehr wurde die Gemeindeverwaltung durch den Landschaftsverband Rheinland - Amt für Bodendenkmalpflege - aufgefordert, die Unterschutzstellung zum Abschluss zu bringen (s. Anlage 1). 

 

Eine ausführliche Beschreibung sowie Lagekarte, eine Übersicht mit Luftbildern, die charakteristischen Merkmale und die denkmalrechtliche Begründung für den Eintrag in die Liste ist in Anlage 2 beigefügt.

 

Sämtliche Grundstückseigentümer wurden ermittelt und schriftlich auf die beabsichtigte Unterschutzstellung hingewiesen. Auf die bisherigen Rückmeldungen der Eigentümer wurde entsprechend geantwortet. Nach Eintragung in die Bodendenkmalliste werden die Eigentümer einen entsprechenden Unterschutzstellungsbescheid erhalten.

 

Es wird lediglich der Teil des Grundstücks eingetragen, der tatsächlich das Bodendenkmal darstellt, also nicht das vollständige Grundstück.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme des Bodendenkmals Landwehr Allegraav in Schalbruch in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Selfkant.


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

./.

Abwicklung über Produkt

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