Betreff
Entwicklung eines Gewerbegebietes in Tüddern
Vorlage
957/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Regionalrat Köln hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Regionalplans abzugeben.

Bereits in den Jahren 2019/20 wurden mit der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde Gespräche über eine „Verlegung“ der im nord-östlichen Quadranten der beiden Landstraßen L410 und L47 östlich der Ortslage Süsterseel im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellten „Gewerblichen Bauflächen (G)“ in den nord-westlichen Quadraten der Landstraße L410 und der Bundesstraße B56n süd-östlich der Ortslage Höngen geführt. Die damals gelieferten Argumente wurden seitens der Bezirksregierung akzeptiert und die erbetene „Verlegung“ im Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans berücksichtigt.

Im Jahre 2021 wurden erneut Gespräche mit der Bezirksregierung Köln geführt, um den nunmehr im Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes süd-östlich der Ortslage Höngen verorteten „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ in den Bereich nördlich der Ortslage Tüddern zu verlegen. Dieser Standort mit einer Fläche von ca. 13,4 ha schließt unmittelbar an den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) an und hat eine unmittelbare Anbindung an die leistungsfähige Bundesstraße B56n nördlich des Plangebietes, die Landstraße L228 östlich und die Kreisstraße K1 südlich des Plangebietes. Durch die Nähe zu bereits bebauten Gebieten sind bereits Anschlussmöglichkeiten an bestehende Infrastrukturen gegeben. Die Planfläche einschließlich einer möglichen Erweiterung ist aus der Karte ersichtlich.  

 

Seitens der Bezirksregierung Köln würde schlussendlich angeregt, die Neuverortung der Fläche im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplanes vorzutragen.

 

Das Planungsbüro VDH Projektmanagement wird die visualisierten Gedanken zur Entwicklung eines Gewerbegebietes nördlich der Ortslage Tüddern vorstellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt sowohl die vorgestellten Planungsgedanken, als auch die Absicht des Bürgermeisters, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes eine Neuverortung des „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ aus dem Südosten der Ortslage Höngen in den Norden der Ortslage Tüddern im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplanes vorzutragen, zustimmend zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen

nein

Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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