Sachverhalt:
Der Regionalrat Köln hat in seiner Sitzung am 10.
Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten
Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen
Regionalplan durchzuführen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die
öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die
Gelegenheit Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Regionalplans abzugeben.
Bereits in den Jahren 2019/20 wurden mit der
Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde Gespräche über eine
„Verlegung“ der im nord-östlichen Quadranten der beiden Landstraßen L410 und
L47 östlich der Ortslage Süsterseel im rechtskräftigen Flächennutzungsplan
dargestellten „Gewerblichen Bauflächen (G)“ in den nord-westlichen Quadraten
der Landstraße L410 und der Bundesstraße B56n süd-östlich der Ortslage Höngen geführt.
Die damals gelieferten Argumente wurden seitens der Bezirksregierung akzeptiert
und die erbetene „Verlegung“ im Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans
berücksichtigt.
Im Jahre 2021 wurden erneut Gespräche mit der
Bezirksregierung Köln geführt, um den nunmehr im Entwurf der Neuaufstellung des
Regionalplanes süd-östlich der Ortslage Höngen verorteten „Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ in den Bereich nördlich der
Ortslage Tüddern zu verlegen. Dieser Standort mit einer Fläche von ca. 13,4 ha
schließt unmittelbar an den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) an und hat eine
unmittelbare Anbindung an die leistungsfähige Bundesstraße B56n nördlich des
Plangebietes, die Landstraße L228 östlich und die Kreisstraße K1 südlich des
Plangebietes. Durch die Nähe zu bereits bebauten Gebieten sind bereits
Anschlussmöglichkeiten an bestehende Infrastrukturen gegeben. Die Planfläche
einschließlich einer möglichen Erweiterung ist aus der Karte ersichtlich.
Seitens der Bezirksregierung Köln würde
schlussendlich angeregt, die Neuverortung der Fläche im
Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplanes
vorzutragen.
Das Planungsbüro VDH Projektmanagement wird die visualisierten Gedanken
zur Entwicklung eines Gewerbegebietes nördlich der Ortslage Tüddern vorstellen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt sowohl die
vorgestellten Planungsgedanken, als auch die Absicht des Bürgermeisters, im
Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes eine Neuverortung des „Bereichs
für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ aus dem Südosten der Ortslage
Höngen in den Norden der Ortslage Tüddern im Rahmen der öffentlichen Auslegung
zur Neuaufstellung des Regionalplanes vorzutragen, zustimmend zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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