Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.02.2022, das als Anlage
beigefügt ist, beantragt der KKS-Tüddern e.V. die Gewährung einer jährlichen
Vereinsbeihilfe bzw. eine finanzielle Förderung in der Corona-Krise.
Der KKS Tüddern e.V. hat bis vor einigen
Jahren regelmäßig eine Vereinsbeihilfe von der Gemeinde Selfkant auf Antrag
erhalten und diese irgendwann nicht mehr in Anspruch genommen. Der KKS Tüddern
e.V. bewirtschaftet den Schießstand neben der Turnhalle in Tüddern. Die
entstehenden Kosten (Strom) werden vom Verein an die Gemeinde Selfkant
erstattet.
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Selfkant
über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sind Vereine im
Sinne dieser Richtlinie alle Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Selfkant
haben, regelmäßige praktische Vereins- und Jugendarbeit leisten und deren
Mitglieder überwiegend in der Gemeinde Selfkant wohnen. Die Richtlinie liegt
allen Ausschussmitgliedern vor. Der KKS Tüddern e.V. hat nach der Aufzählung im
Antrag keine jugendlichen Mitglieder. Aus diesem Grunde käme eine jährliche
Beihilfe nach den festgelegten Sätzen in Höhe von 75 € in Frage.
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag ist zu beraten und zu entscheiden.