hier: Gründung der Gasnetzgesellschaft Brüggen GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbH über die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH und die NEW Viersen GmbH sowie die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Einbindung der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH in das NEW Holding-Modell zu
15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält
57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die
KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der
NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen: rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen
Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere
Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von
Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG.
Diese führen letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der
KWH-Gesellschafter.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften
bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie
aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO
NRW) folgt.
Konkreter
Sachverhalt:
Die Erdgasversorgung
Schwalmtal GmbH & Co. KG und die Erdgasversorgung Schwalmtal
Verwaltungs-GmbH sind als 50%ige Tochter der NEW Viersen GmbH in die NEW-Gruppe
eingebunden.
Die Erdgasversorgung
Schwalmtal GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des Gasversorgungsnetzes und
Konzessionsnehmerin in der Burggemeinde Brüggen. Im Rahmen der Neuvergabe der
Gaskonzession konnte die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG ihre
Stellung als Konzessionärin behaupten und erhielt den Zuschlag für die
Gaskonzession im Februar 2021. Der Konzessionsvertrag ist entsprechend im April
2021 abgeschlossen worden.
Neben dem
Ausschreibungsverfahren der Gaskonzession hatten die Bieter auch die
Möglichkeit Kooperationsangebote abzugeben, die eine Zusammenarbeit zwischen
dem Konzessionär und der Burggemeinde Brüggen ermöglichen. Ein solches
Kooperationsangebot ist durch die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG
abgegeben worden. Nach Vergabe der Konzession haben die Burggemeinde Brüggen
und die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG die zukünftige
Kooperation verhandelt.
Das geplante
Kooperationsmodell ähnelt in der Grundkonstruktion der bestehenden Kooperation
zwischen der Gemeinde Schwalmtal und der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH &
Co. KG, der Gasnetzgesellschaft Schwalmtal mbH & Co. KG und deren
Komplementärin.
Gemeinsam mit der
Burggemeinde Brüggen soll künftig die Gasversorgung im Gemeindegebiet in einer
gemeinsamen Gesellschaft sichergestellt werden. Im Zuge dieser
Beteiligungslösung soll unterhalb der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH &
Co. KG die Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG sowie die Gasverwaltung
Brüggen GmbH gegründet werden.
An beiden Gesellschaften
wird sich die Burggemeinde Brüggen in Höhe von 51 % der Anteile beteiligen, nachdem
die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG das Gasnetz in Brüggen in die
neu gegründete Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG eingebracht hat.
Es ist geplant, dass die
Gründung der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG sowie deren Komplementärin,
der Gasverwaltung Brüggen GmbH zunächst als 100%ige Tochtergesellschaft der
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG vorgenommen wird. Der Beitritt
der Burggemeinde Brüggen kann danach jederzeit erfolgen. Die
Beitrittsmöglichkeit ist auf den 31.12.2023 befristet.
Der Rat der Burggemeinde
Brüggen hat der Kooperation in seiner Sitzung am 09.11.2021 zugestimmt. Das
kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren ist eingeleitet.
Negative Auswirkungen auf
den Gemeindehaushalt sind nicht zu erwarten. Positive Auswirkungen aus der
Sicherung des Netzbetriebes in der Burggemeinde Brüggen lassen sich derzeit
nicht beziffern.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit. a
GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bedarf es bei der Gründung einer
Gesellschaft der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Entscheidung
der Gemeindevertretung steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren
gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bei der Aufsichtsbehörde
ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Gründung der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung
Brüggen GmbH gemäß beigefügten Entwürfen der Gesellschaftsverträge (Anlagen 1
und 2) wird zugestimmt.
2.
Redaktionelle
Änderungen der vorgenannten Verträge, die die Vertragsinhalte nicht wesentlich
ändern, sind zulässig.
Finanzielle Auswirkungen |
-/- |
Anlagevermögen |
-/- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
-/- |
Abwicklung über Produkt |
-/- |