Sachverhalt:
Die
EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 13.
Juli 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen
Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,62 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Isenbruch.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Isenbruch ein kleines Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.08.2020 wurde beschlossen den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis eine Bürgerversammlung stattgefunden hat, die über die Inhalte des Vorhabens informiert.
Bei der am 09.09.2020 stattgefundenen Bürgerversammlung wurden die Bürger über die Inhalte des Vorhabens informiert. Die anwesenden Bürger nahmen die Planung insgesamt positiv zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 26.10.2020 (Vorlage 750/2020) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld - beschlossen.
Städtebauliche Zielsetzung ist:
- Die Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in
„Wohnbaufläche“ auf den Grundstücken Gemarkung Havert, Flur 8, Nr. 79, 80,
81, 83 und 209 (alle teilweise).
- Die Änderung der Darstellung von „gemischte Baufläche“ in „Fläche
für die Landwirtschaft“ auf den Grundstücken Gemarkung Havert, Flur 11,
Nrn. 11, 14, 112, 115 und 125 (alle teilweise).
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 05.08.2020 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, vorbehaltlich des hierfür erforderlichen Flächentauschs, keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs.
1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der
Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.02.2021 (Vorlage 812/2021) beraten
und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom 21.02.2021 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den
Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 –
Isenbruch, Haverter Feld – mit Begründung und Umweltbericht sowie den
wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und
über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/)
einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur
Niederschrift, per E-Mail oder im Internet über das Online-Beteiligungsportal
abzugeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden über das Online-Behördenbeteiligungsportal
„OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 24.02.2021 zum Änderungsentwurf des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
– nebst Begründung, Umweltbericht und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf zur Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter
Feld – in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 im Rathaus in
Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom 21.02.2021 öffentlich bekannt
gemacht.
Zwischenzeitlich hatte die
Bezirksregierung Köln vorgeschlagen, die angebotene Tauschfläche in Schalbruch
Gemarkung Havert, Flur 5, Parzelle 203, wegen des „Herausschnittes“ aus der
zusammenhängenden Wohnbaufläche nicht in dieses Verfahren einzubringen.
Ersatzweise soll die Tauschfläche in Stein vergrößert werden und nunmehr die
Grundstücke Gemarkung Havert, Flur 11, Parzellen 11, 14, 112, 115 und 125
(jeweils teilweise) umfassen. Die Planunterlagen wurden entsprechend angepasst.
Da der Entwurf des
Bauleitplans nunmehr nach dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
geändert wurde, war der Bauleitplan gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen
und die Stellungnahmen waren erneut einzuholen.
Daraufhin hat die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung vom 25.03.2021
(Vorlage 837/2021) beschlossen, zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld – die erneute Offenlage
der Planentwürfe gemäß §§ 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen
sowie die durch die Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß §§ 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu
beteiligen und dass Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 12-14/2021 vom 11.04.2021 wurde der
Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den
Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 –
Isenbruch, Haverter Feld – mit Begründung und Umweltbericht sowie den
wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
19.04.2021 bis einschließlich 21.05.2021 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und
über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/)
einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur
Niederschrift, per E-Mail oder im Internet über das Online-Beteiligungsportal
abzugeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden über das Online-Behördenbeteiligungsportal
„OBB“ erneut mit Schreiben bzw. E-Mail vom 15.04.2021 zum Änderungsentwurf des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
– nebst Begründung, Umweltbericht und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf zur Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter
Feld – in der Zeit vom 19.04.2021 bis einschließlich 21.05.2021 im Rathaus in
Tüddern erneut öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 12-14/2021 vom 11.04.2021 öffentlich bekannt
gemacht.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?51754
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligungen der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung
der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die
Abwägung als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren
nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der
sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem
der abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage 1
– Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zum Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
– aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Planauslegung gemäß § 3 Abs. 1 und 2
BauGB sowie der erneuten Planauslegung gemäß § 3 Abs. 2 keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage 2
– Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zum Änderungsverfahren
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter
Feld – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Planauslegung
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die
während der o.g. Beteiligungen der Öffentlichkeit zum Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
– der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit – Anlage 1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw.
Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der o.g. öffentlichen
Auslegung zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der
Träger öffentlicher Belange – Anlage 2) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
D. Verfahrensbeschluss
Auf der Grundlage des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728),
beschließt die Gemeindevertretung den Plan zur Änderung Nr. N 25 – Isenbruch,
Haverter Feld - des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung und
Umweltbericht.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
-- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
-- |
Abwicklung über Produkt |
-- |