Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 24 - Saeffelen, Am Hundsrath II - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 - Saeffelen, Am Hundsrath II -
Vorlage
828/2021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.

 

Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,2 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage des Ortsteils Selfkant-Saeffelen als Erweiterung des Baugebietes „Am Hundsrath“. Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – Bauflächen mit Bauverpflichtung zu annehmbaren Verkaufspreisen zu entwickeln. 

 

Ein möglicher Gestaltungsplan ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärt sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Da ein Planverfahren mit nicht unerheblichen Kosten und Arbeit verbunden ist, bittet die EGS – Entwicklungsgesellschaft GmbH einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass die geplante Entwicklung im Ortsteil Saeffelen seitens der Gemeindevertretung mitgetragen wird. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der geplanten Entwicklung bzw. der Erweiterung des Baugebiets „Am Hundsrath“ grundsätzlich zu und wird die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Beschlussfassungen unterstützen.

 


Finanzielle Auswirkungen

nein

Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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