Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Entgeltabrechnung des Kreises Heinsberg mit der Gemeinde Selfkant
Vorlage
827/2021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Bei verschiedenen Treffen mit Vertretern der Kreisverwaltung Heinsberg und der Gemeindeverwaltung Selfkant wurden in den vergangenen Monaten die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Entgeltabrechnung thematisiert, sodass es als sinnvoll angesehen wird, sich zeitnah bei der Abrechnung dem Kreis Heinsberg anzuschließen.

 

Die Gemeinde Selfkant erhält bisher die Gestellung der Personalabrechnungssoftware LOGA der P&I AG über das kommunale Rechenzentrum der regio IT. Der Kreis Heinsberg hat umfangreiche Lizenzen der Personalabrechnungssoftware LOGA käuflich erworben und hostet das Produkt selbst, ohne ein zwischengeschaltetes Rechenzentrum. Darüber hinaus hat der Kreis Heinsberg weitere Ergänzungsprodukte zur Software, bspw. das Stellenplanmodul und das Bewerbermanagement erworben.

 

Im Wege einer Lizenzerweiterung des Kreises besteht die Möglichkeit, auch die Gemeinde Selfkant als Mandanten abzurechnen und die ergänzenden Dienstleistungen über eine Verbindung zu den Servern der Kreisverwaltung herzustellen. Dadurch würden der Gemeinde Selfkant dauerhaft Kosten für die Leistungen des Rechenzentrums erspart bleiben. Darüber hinaus könnte die Dienstleistungsqualität und der Dienstleistungsumfang des Kreises Heinsberg zu sinkenden Kosten aufgrund des Skalenvorteils verbessert werden. Sukzessive können weitere Komponenten des Personalmanagements nach Bedarf initialisiert werden.

 

Die von der P&I AG zu fakturierenden und auf die Gemeinde Selfkant entfallenden Kosten für die Lizenzerweiterungen für das Haushaltsjahr 2021 und die Pflege- und Nutzungsgebühren für die kommenden Haushaltsjahre werden vollständig seitens der Gemeinde Selfkant an den Kreis Heinsberg erstattet. 

 

Die Gemeinde Selfkant kann gemäß der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW) eine Zuwendung zu dieser interkommunalen Zusammenarbeit beantragen.

 

Gemäß 4.4 der Förderrichtlinie IKZ NRW ist es erforderlich, dass Gremienbeschlüsse der Beteiligten zur Einführung der interkommunalen Zusammenarbeit vorliegen. Die Beschlüsse müssen die Form und den Gegenstand der Kooperation bestimmen.

 

Geeignet ist bei diesem Vorhaben der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Die Vereinbarung soll zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

 

Über das Einsparpotenzial wird in der Sitzung berichtet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der gemeinsamen Entgeltabrechnung des Kreises Heinsberg mit der Gemeinde Selfkant im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Selfkant abzuschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

Ja

Abwicklung über Produkt