Sachverhalt:
Bei verschiedenen Treffen mit Vertretern der
Kreisverwaltung Heinsberg und der Gemeindeverwaltung Selfkant wurden in den
vergangenen Monaten die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der
Entgeltabrechnung thematisiert, sodass es als sinnvoll angesehen wird, sich
zeitnah bei der Abrechnung dem Kreis Heinsberg anzuschließen.
Die Gemeinde Selfkant erhält bisher die
Gestellung der Personalabrechnungssoftware LOGA der P&I AG über das
kommunale Rechenzentrum der regio IT. Der Kreis Heinsberg hat umfangreiche
Lizenzen der Personalabrechnungssoftware LOGA käuflich erworben und hostet das
Produkt selbst, ohne ein zwischengeschaltetes Rechenzentrum. Darüber hinaus hat
der Kreis Heinsberg weitere Ergänzungsprodukte zur Software, bspw. das
Stellenplanmodul und das Bewerbermanagement erworben.
Im Wege einer Lizenzerweiterung des Kreises
besteht die Möglichkeit, auch die Gemeinde Selfkant als Mandanten abzurechnen
und die ergänzenden Dienstleistungen über eine Verbindung zu den Servern der
Kreisverwaltung herzustellen. Dadurch würden der Gemeinde Selfkant dauerhaft
Kosten für die Leistungen des Rechenzentrums erspart bleiben. Darüber hinaus
könnte die Dienstleistungsqualität und der Dienstleistungsumfang des Kreises
Heinsberg zu sinkenden Kosten aufgrund des Skalenvorteils verbessert werden.
Sukzessive können weitere Komponenten des Personalmanagements nach Bedarf
initialisiert werden.
Die von der P&I AG zu fakturierenden und
auf die Gemeinde Selfkant entfallenden Kosten für die Lizenzerweiterungen für
das Haushaltsjahr 2021 und die Pflege- und Nutzungsgebühren für die kommenden
Haushaltsjahre werden vollständig seitens der Gemeinde Selfkant an den Kreis
Heinsberg erstattet.
Die Gemeinde Selfkant kann gemäß der
Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler
Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW) eine Zuwendung
zu dieser interkommunalen Zusammenarbeit beantragen.
Gemäß 4.4 der Förderrichtlinie IKZ NRW ist
es erforderlich, dass Gremienbeschlüsse der Beteiligten zur Einführung der
interkommunalen Zusammenarbeit vorliegen. Die Beschlüsse müssen die Form und
den Gegenstand der Kooperation bestimmen.
Geeignet ist bei diesem Vorhaben der
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Die Vereinbarung soll zu einem
späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Über das Einsparpotenzial wird in der
Sitzung berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der gemeinsamen Entgeltabrechnung des Kreises Heinsberg mit der Gemeinde
Selfkant im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit der Gemeinde Selfkant abzuschließen.