Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW sind die nachfolgend aufgeführten sachkundigen Bürger vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten:
Michael Hamacher
Hans Gransch
Josef Lippertz
Matthias Plümäkers
Marcell Geilen
Gottfried Engendahl
Heinz Ubachs
Die einzuführenden sachkundigen Bürger verpflichten sich wie folgt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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