Betreff
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRW von 2020 nach 2021
Vorlage
815/2021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Bürgermeister hat mit Zustimmung der Gemeindevertretung (Sitzungsvorlage 613/2019 vom 06.11.19) Grundsätze zur Ermächtigungsübertragung bestimmt. Übertragbar sind Ermächtigungen demnach nur bei investiven Auszahlungen. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

Die Übertragungen erhöhen die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2021 und führen somit im Jahr 2021 zu einem höheren Liquiditätsabfluss, als in der Haushaltsplanung für dieses Jahr dargestellt ist. Da sie aber im Haushalt 2020 eingeplant waren, handelt es sich bei Betrachtung beider Jahre nur um eine Verschiebung.

 

Die Ermächtigungsübertragungen von 2020 nach 2021 werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

-/-

Anlagevermögen

-/-

Haushaltsmittel zur Verfügung

-/-

Abwicklung über Produkt

-/-