Betreff
Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung
Vorlage
814/2021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 04.02.2021 hat ein Bürger eine Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung gemacht.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

 

 

Die Eingabe wird hiermit zu Kenntnis gegeben

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

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