Betreff
Auflösung "Zweckverband Der Selfkant"
Vorlage
813/2021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Zweckverband wurde zum 01.Januar 2008 gegründet, um den Tourismus in der Region zu fördern. Seit dem konnte sich „Der Selfkant“ als eigene Freizeit- und Tourismusregion über Grenzen hinweg etablieren und eine eigene Marke schaffen.

In den vergangenen Jahren wurde die Geschäftstätigkeit des Zweckverbandes jedoch insoweit eingeschränkt, dass sich nur noch die Erstattung der Personalkosten an die Gemeinde Selfkant sowie unvorhergesehene Aufwendungen in Planung und Jahresabschluss wiederfinden.

Mit der Einschränkung der Geschäftstätigkeit geht die angestrebte Vermarktung von „Der Selfkant“ über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg in Gestalt des neuen Tourismuskonzeptes „Heinsberger Land -erfrischend entspannt-“ (www.heinsberger-land.de) einher. Durch die qualifizierte Ausgestaltung dieses Konzeptes sollen sich Synergieeffekte in der Region „Der Selfkant“ mit seinen Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht niederschlagen. Darüber hinaus ist die Gemeinde Selfkant seit kurzem Mitglied beim niederländischen Tourismusverbund Visit Zuid Limburg. Hiermit verflochten ist die optimale Einbindung in dessen umfangreiches Routen- und Marketingsystem.

Im Rahmen der Beschlussfassung zur Mitgliedschaft bei Visit Zuid Limburg entschied sich die Gemeindevertretung am 04.06.2020 ebenso einstimmig über die weitere Mitgliedschaft im Zweckverband „Der Selfkant“ zu befinden.

Die Aufrechterhaltung des Zweckverbandes mit rd. zehn Buchungen jährlich, eigenem Girokonto sowie dazugehöriger jährlicher Haushaltsplanung und Jahresabschluss einschl. der Einberufung von Zweckverbandsversammlungen, der Erstellung von Statistiken als auch wiederkehrenden Aufwendungen für die überörtliche Prüfung durch die GPA NRW steht in keinem Verhältnis zum Wirkungsgrad. Infolge dessen soll der Zweckverband aufgelöst werden. Die Auflösung soll zum 30.11.2021 erfolgen, da hierdurch die Erstellung eines Jahresabschlusses zum 31.12.2021 entbehrlich wird.

Der Zweckverband kann gem. § 15 der Zweckverbandssatzung aufgelöst werden, wenn alle Zweckverbandsmitglieder zustimmen. Das vorhandene Vermögen wird zu einem Drittel auf die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht aufgeteilt. Schulden werden zu je einem Drittel von den Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht übernommen.

Schulden sind beim Zweckverband nicht bilanziert. Das Vermögen des Zweckverbandes besteht ausschließlich aus liquiden Mitteln, deren Stand sich zum 31.12.2020 auf rd. 46.000 Euro beläuft.

Nach erfolgter Zustimmung durch die Verbandsmitglieder entscheidet die Zweckverbandsversammlung gem. § 7 der Zweckverbandssatzung über die Auflösung des Zweckverbandes.

 


Beschlussvorschlag:

Der Auflösung des Zweckverbandes „Der Selfkant“ zum 30.11.2021 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen

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Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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