Sachverhalt:
Der Zweckverband wurde zum 01.Januar 2008
gegründet, um den Tourismus in der Region zu fördern. Seit dem konnte sich „Der
Selfkant“ als eigene Freizeit- und Tourismusregion über Grenzen hinweg
etablieren und eine eigene Marke schaffen.
In den vergangenen Jahren wurde die Geschäftstätigkeit des
Zweckverbandes jedoch insoweit eingeschränkt, dass sich nur noch die Erstattung
der Personalkosten an die Gemeinde Selfkant sowie unvorhergesehene Aufwendungen
in Planung und Jahresabschluss wiederfinden.
Mit der Einschränkung der Geschäftstätigkeit geht die angestrebte
Vermarktung von „Der Selfkant“ über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des
Kreises Heinsberg in Gestalt des neuen Tourismuskonzeptes „Heinsberger Land
-erfrischend entspannt-“ (www.heinsberger-land.de) einher. Durch die qualifizierte
Ausgestaltung dieses Konzeptes sollen sich Synergieeffekte in der Region „Der
Selfkant“ mit seinen Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht niederschlagen.
Darüber hinaus ist die Gemeinde Selfkant seit kurzem Mitglied beim
niederländischen Tourismusverbund Visit Zuid Limburg. Hiermit verflochten ist
die optimale Einbindung in dessen umfangreiches Routen- und Marketingsystem.
Im Rahmen der Beschlussfassung zur Mitgliedschaft bei Visit Zuid Limburg
entschied sich die Gemeindevertretung am 04.06.2020 ebenso einstimmig über die
weitere Mitgliedschaft im Zweckverband „Der Selfkant“ zu befinden.
Die Aufrechterhaltung des Zweckverbandes mit rd. zehn Buchungen jährlich,
eigenem Girokonto sowie dazugehöriger jährlicher Haushaltsplanung und
Jahresabschluss einschl. der Einberufung von Zweckverbandsversammlungen, der
Erstellung von Statistiken als auch wiederkehrenden Aufwendungen für die
überörtliche Prüfung durch die GPA NRW steht in keinem Verhältnis zum
Wirkungsgrad. Infolge dessen soll der Zweckverband aufgelöst werden. Die
Auflösung soll zum 30.11.2021 erfolgen, da hierdurch die Erstellung eines
Jahresabschlusses zum 31.12.2021 entbehrlich wird.
Der Zweckverband kann gem. § 15 der Zweckverbandssatzung aufgelöst
werden, wenn alle Zweckverbandsmitglieder zustimmen. Das vorhandene Vermögen
wird zu einem Drittel auf die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht
aufgeteilt. Schulden werden zu je einem Drittel von den Gemeinden Gangelt,
Selfkant und Waldfeucht übernommen.
Schulden sind beim Zweckverband nicht bilanziert. Das Vermögen des
Zweckverbandes besteht ausschließlich aus liquiden Mitteln, deren Stand sich
zum 31.12.2020 auf rd. 46.000 Euro beläuft.
Nach erfolgter Zustimmung durch die
Verbandsmitglieder entscheidet die Zweckverbandsversammlung gem. § 7 der
Zweckverbandssatzung über die Auflösung des Zweckverbandes.
Beschlussvorschlag:
Der Auflösung des Zweckverbandes „Der Selfkant“ zum 30.11.2021 wird
zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen |
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Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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