Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in
ihrer Sitzung am 04.06.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Flächennutzungsplanes Nr. N 22 – Höngen, Biesener Feld III – beschlossen.
Für
dieses Verfahren wurde eine landesplanerische Anfrage nach § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Köln gestellt, auf deren
Grundlage überprüft werden sollte, ob die geplante Änderung mit den Zielen der
Landes- und Regionalplanung vereinbart werden kann. Mit Verfügung der
Bezirksregierung vom 05.08.2020 teilte die Bezirksregierung mit, dass gegen die
Änderung des Flächennutzungsplanes keine grundsätzlichen landesplanerischen
Bedenken bestehen. Es wird jedoch für eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
ein gleichwertiger Flächentausch gefordert.
Dies
hat unter anderem den Grund, die mögliche Versiegelung des Freiraumes in der
Gemeinde nicht zu groß werden zu lassen. Deswegen sollen als Ausgleich an
anderer Stelle im Gemeindegebiet Reserveflächen aufgehoben werden. Dies soll
dazu beitragen, den Freiraum zu schützen und das ortstypische Bild zu erhalten.
Deshalb soll die Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege eines
Flächentauschs gemäß dem Ziel 6.1-1 des Landesentwicklungsplanes für das Land Nordrhein-Westfalen
erfolgen. Die Abgrenzung der vom Verfahren betroffenen Grundstücke ist aus der
Planurkunde zur Offenlage zu entnehmen. Die EGS – Entwicklungsgesellschaft
Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des
Planvorhabens entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am
26.10.2020 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens
zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen,
Biesener Feld III (N 22) - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses Verfahrens
sollen sein:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan
der Gemeinde Selfkant für die vom Geltungsbereich des Änderungsverfahrens
Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) –
erfassten Grundstücke die Darstellung von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“
(Geltungsbereich 1) bzw. von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für die
Landwirtschaft“ (Geltungsbereiche 2 und 3) zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs.
1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der
Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III
(N 22) - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=52964
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit (Anlage 1) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III
(N 22) – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen
oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass
außer denen in der Abwägungstabelle
der Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren
Höngen, Biesener Feld III (N 22) – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren
Höngen, Biesener Feld III (N 22) – vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zu den vorgebrachten Anregungen bzw.
Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren
Höngen, Biesener Feld III (N 22) – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt
gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
D Beschlussfassung
zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) -
1. die
Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen
sowie
2. die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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