Betreff
Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Gemeinde Selfkant am 13.09.2020
Vorlage
738/2020
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Wahlleiter prüft gem. § 61 KWahlO die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Gibt die Wahlniederschrift eines Stimmbezirks zu Bedenken Anlass, so fordert der Wahlleiter die notwendigen Unterlagen an. Der Wahlleiter stellt nach den Wahlniederschriften der Stimmbezirke das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster der Anlage 25 zusammen.

 

Der Wahlausschuss stellt fest

 

1. die Zahl der Wahlberechtigten (Zahl der in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wahlberechtigten zuzüglich der Wahlberechtigten mit Wahlschein,

2. die Zahl der Wähler,

3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,

4. die Zahlen der in jedem Wahlbezirk für die Bewerber abgegebenen Stimmen und die danach gewählten Bewerber,

5. die Zahlen der in jedem Wahlbezirk und im Wahlgebiet insgesamt für die Parteien und  Wählergruppen abgegebenen Stimmen,

6. wie viel Sitze den Parteien und Wählergruppen zuzuteilen sind,

7. welche Bewerber aus der Reserveliste gewählt sind.

 

 

Nachdem der Wahlausschuss die Ergebnisse festgestellt hat, werden gem. § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. § 61 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Ergebnisse der Wahl des Rates bekannt gegeben.

 

Über die Feststellung des Wahlergebnisses und die Zuteilung der Sitze ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 26a anzufertigen und von allen Mitgliedern, die an der Feststellung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Ergebnis der Wahl der Vertretung der Gemeinde Selfkant am 13.09.2020 wird entsprechend der Niederschrift festgestellt und über die Zuteilung der Sitze wird beschlossen.