Betreff
Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2020
Vorlage
711/2020
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Der
Wahlleiter hat gemäß § 18 KWahlG die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Stellt er
Mängel fest, so fordert er unverzüglich die Vertrauensperson auf, sie
rechtzeitig zu beseitigen.
Die
Wahlvorschläge können bis zum 27.07.2020 eingereicht werden. Diese werden zur
Sitzung vorgelegt.
Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss stimmt der Zulassung der Wahlvorschläge zu.