Sachverhalt:
Herr Willi Peters hat sein Mandat mit Wirkung vom 01.11.2019 niedergelegt. Herr Peters war Mitglied in folgenden Ausschüssen:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Wahlausschuss
- Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Gem. § 50 Abs. 3 GONW wählen die Ratsmitglieder auf
Vorschlag der Fraktion,
welcher das ausgeschiedene
Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
Die SPD-Fraktion schlägt
für die Neubesetzung in den Ausschüssen jeweils Herrn Christoph Meiers vor.
Herr Peters hatte auch folgende
stellvertretende Ausschussvorsitze inne:
- Stellvertretender Vorsitzender im Wahlprüfungsausschuss
- Stellvertretender Vorsitzender im Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
- Stellvertretender Vorsitzender im Haupt- und Finanzausschuss
Bei der Nachbesetzung der Ausschussvorsitze
bestimmt gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW die Fraktion, der der Ausschussvorsitzende
angehörte ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Eine
Abstimmung ist nicht erforderlich.
Die SPD-Fraktion hat die Ausschussvorsitze wie
folgt bestimmt:
1. Stellvertretender Vorsitzender im Wahlprüfungsausschuss:
Herr Josef Werny
1. Stellvertretender Vorsitzender im Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss:
Herr Marcell Moll
2. Stellvertretender Vorsitzender im Haupt- und Finanzausschuss:
Herr Anton Meiers
Beschlussvorschlag:
Über die Ausschussbesetzung ist zu entscheiden