Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung
am 10. April 2019 die Richtlinie zur Anerkennung gesellschaftlichen und
ehrenamtlichen Wirkens auf Gemeindeebene (Ehrenamtsordnung) mit Bindung, dass
sie den „Heimat-Preis“ (Ehrenamtspreis) verleihen möchte, beschlossen.
Im Rahmen dieser Richtlinie sollen
Persönlichkeiten, Gruppen, Vereine und Organisationen, welche sich mit ihren
Leistungen auf kommunalpolitischem, kulturellem, sportlichem, sozialem oder
wirtschaftlichen Gebiet in besonderer und weit über dem Durchschnitt liegender
Weise um die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger langjährig verdient
gemacht haben, ausgezeichnet werden.
Über die zu Ehrenden entscheidet das Gremium
zur Verleihung des Ehrenamtspreises in nichtöffentlicher Sitzung.
Zwischenzeitlich wurde der Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung zum Heimat-Preis bei der Bezirksregierung in Köln
gestellt. Mit Bewilligungsbescheid vom 13. Mai 2019 wurden 5.000 € aus dem
Förderprogramm „Heimat-Preis“ gewährt und ausgezahlt.
In der o.a. Sitzung wurde beschlossen, mit
der Auszeichnung durch den Ehrenamtspreis eine finanzielle Würdigung in Höhe
von 1.000 € auszuzahlen.
Diese Mitteilung ging auch an die
Bezirksregierung. Diese teilte mit E-Mail vom 14. Oktober 2019 mit, dass das
von der Gemeinde Selfkant beabsichtigte Verfahren nicht unterstützt werde. Der
Förderbetrag in Höhe von 5.000 € sei komplett auszuschöpfen oder komplett
zurückzuzahlen. Weiterhin wäre eine Genehmigung eines neuen Antrages, in den
nächsten Jahren (Heimatförderung bis vorerst 31.12.2022), unter diesen
Voraussetzungen nicht zulässig.
Aus diesem Grunde soll die Richtlinie
angepasst werden.
Bisher lautete der Passus in der Richtlinie
wie folgt:
„§ 5
Umfang der Auszeichnung
Die Ehrung erfolgt durch eine Urkunde, in der
die Grundlage der Ehrung erläutert wird sowie durch eine Ehrenamtsmedaille und
einer Anstecknadel.
Die Ehrenamtsmedaille trägt die Aufschrift
„In Anerkennung und zum Dank für
ehrenamtliches Wirken – Gemeinde Selfkant- „
Auf der Basis dieser Auszeichnung erfolgt eine
finanzielle Würdigung in Höhe von 1.000 €.“
Da die Ehrenamtsmedaille durch eine Skulptur
ersetzt wird, soll die Richtlinie auch diesbezüglich angepasst werden.
Hierzu gibt es (wie auch schon im April 2019
vorgestellt) mehrere Alternativmöglichkeiten
Variante I
§ 5
Umfang der Auszeichnung
Die Ehrung erfolgt durch eine Urkunde, in der
die Grundlage der Ehrung erläutert wird und einer Anstecknadel.
Auf der Basis dieser Auszeichnung erfolgt
auch eine finanzielle gestaffelte Würdigung.
Insgesamt 5.000
€ werden ausgelobt; sie verteilen sich
mit 1.000
€ für die Auszeichnung in Bronze
1.500
€ für die Auszeichnung in Silber
und 2.500
€ für die Auszeichnung in Gold.
Für die Auszeichnung in Gold wird zusätzlich
eine Skulptur der Gemeinde als besondere Anerkennung überreicht.
Die Skulptur trägt die Aufschrift
„Ehrenamtspreis Gemeinde Selfkant (Jahr)“
Variante
II
§ 5
Umfang der Auszeichnung
Die Ehrung erfolgt durch eine Urkunde, in der
die Grundlage der Ehrung erläutert wird und einer Anstecknadel.
Es werden insgesamt 5.000 € für 2
Auszeichnungen zu gleichen Teilen ausgelobt.
Für die am stärksten bewertete Auszeichnung
wird zusätzlich eine Skulptur der Gemeinde als besondere Anerkennung
überreicht.
Die Skulptur trägt die Aufschrift
„Ehrenamtspreis Gemeinde Selfkant (Jahr)“
Variante
III
§ 5
Umfang der Auszeichnung
Die Ehrung erfolgt durch eine Urkunde, in der
die Grundlage der Ehrung erläutert wird sowie durch eine Skulptur und einer
Anstecknadel.
Die Skulptur trägt die Aufschrift
„Ehrenamtspreis Gemeinde Selfkant (Jahr)“
Auf der Basis dieser Auszeichnung erfolgt
eine finanzielle Würdigung in Höhe von 5.000 €.“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Änderung der Richtlinie zur Anerkennung gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Wirkens auf Gemeindeebene (Ehrenamtsordnung der Gemeinde Selfkant) vom 10.04.2019 und unterbreitet der Gemeindevertretung eine Beschlussempfehlung.