Betreff
Änderung der Richtlinie zur Anerkennung gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Wirkens auf Gemeindeebene (Ehrenamtsordnung) vom 10.04.2019
Vorlage
631/2019
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10. April 2019 die Richtlinie zur Anerkennung gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Wirkens auf Gemeindeebene (Ehrenamtsordnung) mit Bindung, dass sie den „Heimat-Preis“ (Ehrenamtspreis) verleihen möchte, beschlossen.

 

Im Rahmen dieser Richtlinie sollen Persönlichkeiten, Gruppen, Vereine und Organisationen, welche sich mit ihren Leistungen auf kommunalpolitischem, kulturellem, sportlichem, sozialem oder wirtschaftlichen Gebiet in besonderer und weit über dem Durchschnitt liegender Weise um die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger langjährig verdient gemacht haben, ausgezeichnet werden.

 

Über die zu Ehrenden entscheidet das Gremium zur Verleihung des Ehrenamtspreises in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Zwischenzeitlich wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Heimat-Preis bei der Bezirksregierung in Köln gestellt. Mit Bewilligungsbescheid vom 13. Mai 2019 wurden 5.000 € aus dem Förderprogramm „Heimat-Preis“ gewährt und ausgezahlt.

 

In der o.a. Sitzung wurde beschlossen, mit der Auszeichnung durch den Ehrenamtspreis eine finanzielle Würdigung in Höhe von 1.000 € auszuzahlen.

 

Diese Mitteilung ging auch an die Bezirksregierung. Diese teilte mit E-Mail vom 14. Oktober 2019 mit, dass das von der Gemeinde Selfkant beabsichtigte Verfahren nicht unterstützt werde. Der Förderbetrag in Höhe von 5.000 € sei komplett auszuschöpfen oder komplett zurückzuzahlen. Weiterhin wäre eine Genehmigung eines neuen Antrages, in den nächsten Jahren (Heimatförderung bis vorerst 31.12.2022), unter diesen Voraussetzungen nicht zulässig.

Aus diesem Grunde soll die Richtlinie angepasst werden.

 

Bisher lautete der Passus in der Richtlinie wie folgt:

 

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Umfang der Auszeichnung

 

Die Ehrung erfolgt durch eine Urkunde, in der die Grundlage der Ehrung erläutert wird sowie durch eine Ehrenamtsmedaille und einer Anstecknadel.

 

Die Ehrenamtsmedaille trägt die Aufschrift

„In Anerkennung und zum Dank für ehrenamtliches Wirken – Gemeinde Selfkant- „

 

Auf der Basis dieser Auszeichnung erfolgt eine finanzielle Würdigung in Höhe von 1.000 €.“

 

Da die Ehrenamtsmedaille durch eine Skulptur ersetzt wird, soll die Richtlinie auch diesbezüglich angepasst werden.

 

Hierzu gibt es (wie auch schon im April 2019 vorgestellt) mehrere Alternativmöglichkeiten

 

 

Variante I

§ 5

Umfang der Auszeichnung

 

Die Ehrung erfolgt durch eine Urkunde, in der die Grundlage der Ehrung erläutert wird und einer Anstecknadel.

 

Auf der Basis dieser Auszeichnung erfolgt auch eine finanzielle gestaffelte Würdigung.

 

Insgesamt                                          5.000 € werden ausgelobt; sie verteilen sich

mit                                                        1.000 € für die Auszeichnung in Bronze

                                                               1.500 € für die Auszeichnung in Silber

und                                                       2.500 € für die Auszeichnung in Gold.

 

Für die Auszeichnung in Gold wird zusätzlich eine Skulptur der Gemeinde als besondere Anerkennung überreicht.

 

Die Skulptur trägt die Aufschrift

„Ehrenamtspreis Gemeinde Selfkant (Jahr)“

 

 

 

Variante II

§ 5

Umfang der Auszeichnung

 

Die Ehrung erfolgt durch eine Urkunde, in der die Grundlage der Ehrung erläutert wird und einer Anstecknadel.

 

Es werden insgesamt 5.000 € für 2 Auszeichnungen zu gleichen Teilen ausgelobt.

 

Für die am stärksten bewertete Auszeichnung wird zusätzlich eine Skulptur der Gemeinde als besondere Anerkennung überreicht.

 

Die Skulptur trägt die Aufschrift

„Ehrenamtspreis Gemeinde Selfkant (Jahr)“

 

 

 

Variante III

§ 5

Umfang der Auszeichnung

 

Die Ehrung erfolgt durch eine Urkunde, in der die Grundlage der Ehrung erläutert wird sowie durch eine Skulptur und einer Anstecknadel.

 

Die Skulptur trägt die Aufschrift

„Ehrenamtspreis Gemeinde Selfkant (Jahr)“

 

Auf der Basis dieser Auszeichnung erfolgt eine finanzielle Würdigung in Höhe von 5.000 €.“

 


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Änderung der Richtlinie zur Anerkennung gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Wirkens auf Gemeindeebene (Ehrenamtsordnung der Gemeinde Selfkant) vom 10.04.2019 und unterbreitet der Gemeindevertretung eine Beschlussempfehlung.