Betreff
Antrag zur Aufhebung der Abrundungssatzung -Wehr, Gausweg-
Vorlage
620/2019
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 7. Januar 2020 beantragt ein Grundstückseigentümer für ein in Wehr am Gausweg gelegenes Grundstück die Aufhebung der dort geltenden Abrundungssatzung -Wehr, Gausweg-.

 

Die Abrundungssatzung „Gausweg“ des Ortsteiles Wehr ist unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=39217 abrufbar.

 

Ziel dieser Abrundungssatzung war es im Jahre 1994 gewesen, die Ortslage um dem damaligen östlichen Ortsrand des Ortsteiles Wehr, südöstlich der Straße „Gausweg“ zu erweitern, da damals diese Fläche noch nicht von dem Baugebiet „Kuhweide“ umschlossen und somit planungsrechtlich damals als Außenbereich anzusehen war.

 

Grund der Aufhebung ist es, dass der Grundstückseigentümer beabsichtigt ein Wohnhaus innerhalb der Abrundungssatzung zu errichten und aufgrund der heutigen Umbauung durch das Baugebiet „Kuhweide“, die Abrundungssatzung nicht mehr notwendig und dadurch auch die Ortslagenabgrenzung durch den in der Satzung vorgeschriebenen Grüngürtel am hinteren Grundstücksteil entbehrlich ist.

 

 

Anmerkungen der Verwaltung:

 

Natürlich ist der Hauptgrund der Abrundungssatzung gewesen, die damalige Ortslage zu erweitern. Aufgrund der Erweiterung der Ortslage durch das Baugebiet „Kuhweide“ ist die Fläche der Abrundungssatzung auch nach einer Aufhebung der Satzung planungsrechtlich als im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Die Abrundungssatzung enthält auch Einschränkungen zur Bebauung in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche. Zusätzlich ist durch die Abrundungssatzung ein Pflanzgürtel auf dem hinteren Grundstücksteil an der Grenze zum Baugebiet „Kuhweide“ anzulegen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass innerhalb der Abrundungssatzung die bisherigen Bauvorhaben sich an die textlichen Festsetzungen halten mussten und nur noch ein Grundstück nicht bebaut ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag ist zu beraten und zu entscheiden, ob die Abrundungssatzung -Wehr, Gausweg- gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgehoben werden soll und ob, die Kosten des Aufhebungsverfahrens vom Antragssteller zu tragen sind.