Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die ELMO Konzept- und Invest GmbH hat mit Schreiben vom 13. Januar 2019 die Entwicklung und Erschließung des Geländes des ehemaligen Sportplatzes in Heilder, Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 176 und 177 beantragt. Auf den Grundstücken soll eine Wohnanlage mit mehreren Gebäuden und ein Gebäude zur gewerblichen Nutzung errichtet werden. Die Wohnanlage soll vorrangig zur Unterbringung von Älteren und Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden. In dem Gewerbeobjekt ist eine Nutzung vorgesehen, die u.a. die Bewohner der angrenzenden Wohnnutzung unterstützt (Praxisräume für Ärzte, Physiotherapie, mobile Pflegedienste o.a.). Das Plangebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 7.500 qm.
Der Investor erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hatte bereits in ihrer Sitzung am 20. Februar 2019 (Vorlage 539/2019) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – mit der Ausweisung „Mischgebiet (MI)“ gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 176 und 177 (teilweise) beschlossen.
Der
Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB ist, da es sich im
vorliegenden Fall um ein konkretes Vorhaben handelt, ein geeignetes
Planungsinstrument. Seine Bestandteile sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan,
der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag. Der
Durchführungsvertrag wurde zwischenzeitlich von beiden Seiten unterzeichnet.
Da
die geplante Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes als Nachverdichtung oder
andere Maßnahmen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zu werten ist, sind
die Voraussetzungen für das (beschlossene) beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a
Abs. 2 BauGB ebenfalls gegeben. Im beschleunigten Verfahren kann von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden, darüber hinaus wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB u.a. von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss
über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am Alten
Sportplatz – gemäß § 13 a BauGB wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 16/2019 vom 21. April 2019 öffentlich bekannt
gemacht. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs.
2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der
Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 10. April 2019 (Vorlage 563/2019)
beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 16/2019 vom 21. April 2019 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Entwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019
mit Begründung und den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit vom 29.
April 2019 bis einschließlich 29. Mai 2019 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und
über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/)
einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist im Rathaus der
Gemeinde Selfkant bzw. über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 23. April
2019 zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.
VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – der Gemeinde Selfkant nebst
Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. VEP
1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – sowie der Vorhaben- und
Erschließungsplan in der Zeit vom 29. April 2019 bis einschließlich 29. Mai
2019 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 16/2019 vom 21. April 2019 öffentlich bekannt
gemacht.
Der Investor hat in der Zwischenzeit aus fördertechnischen Gründen die
zur Straße „Am Sportplatz“ erschlossenen Mehrfamilienhäuser A 1 und A 2 von
ursprünglich 11 Wohneinheiten auf 12 Wohneinheiten geändert. Hierbei wurde
jeweils eine Wohnung mit einer Größe von > 55 qm in zwei Wohnungen < 55
qm geändert. Durch diese Änderung werden laut Investor weder die Kubatur, der
Stellplatzbedarf noch die Anzahl der Bewohner verändert. Die Planunterlagen wurden entsprechend
ergänzt, die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind unter http://www.o-sp.de/selfkant/plan?40061 abrufbar.
B. Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage
1) zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der
Innenentwicklung Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – aufgeführten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Planauslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw.
während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird
festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
der Innenentwicklung Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz –
aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der Planauslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Klimarelevante
Betrachtung:
Das Bauleitplanverfahren wurde bereits vor der Beschlussfassung zum Klimanotstand eingeleitet, eine nachträgliche Anpassung der Planung an klimarelevante Aspekte sollte aus verfahrenstechnischen Gründen unterbleiben. Bei zukünftigen Entwicklungen könnten Aspekte wie eine Verringerung der GRZ, zusätzliche Begrünung der Vorgärten oder Dächer etc. angedacht werden.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die während des Beteiligungsverfahrens
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019
– Heilder, Am alten Sportplatz – mit
Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen
und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Die während des Beteiligungsverfahrens
gemäß § 4 Abs. 2 des Entwurfs zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019
– Heilder, Am alten Sportplatz – mit
Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
D Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634) beschließt die
Gemeindevertretung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der
Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019 –
Heilder, Am alten Sportplatz – der
Gemeinde Selfkant als Satzung. Die Begründung zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan der Innenentwicklung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.