Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Nachdem die Änderung Nr. N 16 – Tüddern, Nahversorgung – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant am 25. November 2016 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wurde, beantragt die Eigentümerin der im Plangebiet gelegenen Parzellen nunmehr die Erhöhung der Verkaufsflächen um insgesamt 390 m² Verkaufsfläche gegenüber dem derzeitigen Bestand vor Ort.
Um diesem
Antrag entsprechen zu können, ist eine erneute Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant notwendig. Hierbei
soll die bisherige Darstellung für die am nördlichen Ortsrand von Tüddern
gelegene SO-Fläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel der
Nahversorgung und kleinflächiger Einzelhandel“ mit einer maximal zulässigen
Verkaufsfläche von 4.568 qm und einer darin enthaltenen Verkaufsfläche für
nicht-nahversorgungsrelevante Sortimente von 950 qm in die Darstellung
SO-Fläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung
und kleinflächiger Einzelhandel“ mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche
von 4.958 qm und einer darin enthaltenen Verkaufsfläche für nicht-nahversorgungsrelevante
Sortimente von 1.220 qm geändert werden.
Mit
der geplanten Änderung soll nun die Verkaufsfläche um 390 qm gegenüber dem
Bestand vor Ort erhöht werden, wovon 270 qm das nicht-nahversorgungsrelevante
Sortiment betreffen. Diese wurde im Gutachten „Verträglichkeitsuntersuchung für
die geplante Änderung der Einzelhandelsnutzungen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 1/97 in der Gemeinde Selfkant“ von CIMA Beratung +
Management GmbH untersucht.
Die Untersuchung kommt zu
dem Ergebnis, dass die geplanten geringfügigen Erhöhungen der Verkaufsflächen
keine wesentlichen Auswirkungen auf die Zentren der Gemeinde Selfkant oder der
Nachbargemeinden im erwarteten Einzugsgebiet des Vorhabens haben. Schädigungen
der Funktionstüchtigkeit der Standorte, z.B. in Form der Schließung von
strukturprägenden Betrieben, sind nicht zu erwarten. Entsprechendes gilt für
die übrige wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung. Die Änderung des
Flächennutzungsplans steht insofern in besonderer Weise im Einklang mit den
Zielen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes, als es sich nicht um eine größere
räumliche Erweiterung des Zentralen Versorgungsbereichs handelt, sondern um
eine bestandssichernde Maßnahme in Verbindung mit einer Verdichtung des
Besatzes innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs. Die Ansiedlung
verschiedener kleinflächiger Shops bietet auch die Chance zum Aufbrechen des
bislang dominierenden Fachmarktbesatzes.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 12.12.2018 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 21 – Tüddern, Nahversorgung, Erhöhung der Verkaufsflächen - beschlossen.
Städtebauliche Zielsetzung ist:
Im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant soll die bisherige
Darstellung von Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung und
kleinflächiger Einzelhandel“ mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von
4.568 qm und einer darin enthaltenen Verkaufsfläche für
nicht-nahversorgungsrelevante Sortimente von 950 qm in die Darstellung
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel der
Nahversorgung und kleinflächiger Einzelhandel“ mit einer maximal zulässigen
Verkaufsfläche von 4.958 qm und einer darin enthaltenen Verkaufsfläche für
nicht-nahversorgungsrelevante Sortimente von 1.220 qm geändert werden.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 03. Januar 2019 mitgeteilt, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
50-51/2018 vom 23. Dezember 2018 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 50-51/2018 vom 23. Dezember 2018
wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.
Februar 2019 beraten und beschlossen.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 gemäß §
4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
der Gemeinde Selfkant Nr. N 21 – Tüddern, Nahversorgung, Erhöhung der Verkaufsflächen
- unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert. Über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs.
1 BauGB wurde ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Februar
2019 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 7-9/2019 vom 3. März 2019 wurde der Öffentlichkeit die
Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. N 21 –
Tüddern, Nahversorgung, Erhöhung der Verkaufsflächen – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung, Umweltbericht, den
vorliegenden Gutachten und den bereits vorliegenden, umweltbezogenen
Stellungnahmen in der Zeit vom 11. März 2019 bis einschließlich 12. April 2019
im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das Internet-Beteiligungsportal der
Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/)
einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist im Rathaus der
Gemeinde Selfkant bzw. über das Online-Beteiligungsportal abzugeben. Anregungen
oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 06. März
2019 zum Änderungsentwurf Nr. N 21 – Tüddern, Nahversorgung, Erhöhung der
Verkaufsflächen - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst
Begründung, Umweltbericht und Gutachten Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. N
21 – Tüddern, Nahversorgung, Erhöhung der Verkaufsflächen - des
Flächennutzungsplanes nebst dazugehöriger Anlagen in der Zeit vom 11. März 2019
bis einschließlich 12. April 2019 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt
bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 7-9/2019 vom 3. März 2019 öffentlich bekannt
gemacht.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=39260
abrufbar.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage 1) zur
Änderung Nr. N 21 – Tüddern, Nahversorgung, Erhöhung der Verkaufsflächen –
aufgeführten Stellungnahmen anlässlich der Beteiligungen der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder
Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage
2) zur Änderung Nr. N 21 – Tüddern, Nahversorgung, Erhöhung der
Verkaufsflächen - aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 Abs.
1 und Abs. 2 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die während der Beteiligungen der
Öffentlichkeit des Entwurfs zur Änderung Nr. N 21 – Tüddern, Nahversorgung,
Erhöhung der Verkaufsflächen – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
mit Begründung und Umweltbericht in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1
und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle Anlage
1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und
die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. N 21 –
Tüddern, Nahversorgung, Erhöhung der Verkaufsflächen – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht in den
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle Anlage
2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und
die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
D. Verfahrensbeschluss
Auf der
Grundlage des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI.
I. S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung den Plan zur Änderung Nr. N 21 –
Tüddern, Nahversorgung, Erhöhung der Verkaufsflächen - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant einschließlich Begründung und Umweltbericht.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.