Betreff
Antrag des TC Selfkant Westerheide e.V. auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds für das Jahr 2019 für die Erneuerung des Daches und der Plattenfläche auf der Terrasse sowie des Fußbodens im Clubhaus
Vorlage
553/2019
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der TC Selfkant Westerheide e.V. beantragt mit Schreiben vom 17.03.2019 die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds für das Jahr 2019 für die Erneuerung des Daches und der Plattenfläche auf der Terrasse sowie des Fußbodens im Clubhaus. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Im Antrag wird ausgeführt, dass nach mehr als 35 Jahren dringend notwendige Arbeiten ausgeführt werden müssen. Die Überdachung zeige nach den Jahren erheblichen Verschleiß durch Risse und Löcher, so dass es bei Regen und Wind überall durchregne und die Dachfetten bereits weggefault sind. Der Terrassenboden mit Bürgersteigplatten ist gerissen, teils abgesackt und muss auch neu verlegt werden, weil die Regenabläufe nicht mehr richtig funktionieren. Es empfiehlt sich, diesen Belag in einem zu erneuern. Der Fußboden im Clubhaus ist ebenfalls uralt und an vielen Stellen gerissen. Eine Ausbesserung ist nicht möglich, da Dehnungsfugen gemacht werden müssen und keine Platten mehr vorhanden sind.

 

Die Ausführung der Arbeiten sollen so weit wie möglich, in Eigenarbeit der Mitglieder erledigt werden.

 

Die Materialk    osten belaufen sich nach Angaben des Vereins auf:

 

Boden Terrasse                               3.808,00 €

Boden Clubhaus                              2.671,70 €

Isolierung                                           2.621,46 €

Dachsanierung                 4.068,29 €

 

Gesamt:                                             13.169,45 €

 

 

 

Kostenvoranschläge sind als Anlage beigefügt.

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.4 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

                                                                                                                                                             max. Höhe

1 Verein                                              15 % der Materialkosten                                               2.000 €

2 Vereine                                           20 % der Materialkosten                                               4.000 €

3 Vereine                                           30 % der Materialkosten                                               8.000 €

4 Vereine                                           40 % der Materialkosten                                             10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur vom 13. Februar 2019 wurde bereits beschlossen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, dem TC Freizeitspaß Höngen, dem Billard Club Höngen, der Höngener Darts Crew und den Badminton-Freunden Höngen einen Zuschuss aus dem Baufonds für das Jahr 2019 in Höhe von 8.800 € zu gewähren.

 

Die Mittel des Baufonds aus dem Jahr 2018 wurden ins Haushaltsjahr 2019 übertragen. Somit sind Haushaltsmittel für die Gewährung des Zuschusses aus dem Baufonds im Jahr 2019 vorhanden.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur beschließt, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, dem TC Selfkant Westerheide einen Zuschuss aus dem Baufonds für das Jahr 2019 in Höhe von 1.975,42 € (15 % von 13.169,45 €) zu gewähren.