Beschlussvorschlag:
1. Dem
Verkauf der Anteile an der Hub2Go GmbH an die Aequitas AG und damit der Aufgabe
der Beteiligung an der Hub2Go GmbH wird zugestimmt.
2. Die
Vertreter des Kreises in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns
werden ermächtigt, dem Verkauf zuzustimmen.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der
Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind
die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des
Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der
NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd.
0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Aufgabe einer Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Die NEW AG hat sich über ihre Tochter NEW Smart City GmbH in 2018
(damals noch NEW Metering GmbH) an der Hub2Go GmbH (damals Urbility.one GmbH,
dann Smart Mobility Plattform GmbH) beteiligt. Die NEW Smart City GmbH hält
seitdem 49,9% (196.000 €) am Stammkapital der Gesellschaft, welches insgesamt
400.000 € beträgt. Mehrheitsgesellschafter der Hub2Go GmbH ist die Aequitas AG
mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 204.000 €.
Primäre Zielsetzung war die Bereitstellung einer Mobilitätsplattform
für die damals gemeinsame Beteiligung der Aequitas AG und der NEW Smart City
GmbH an der eShare.one GmbH. Die eShare.one GmbH startete damals mit der
Plattform Flinkster und sollte später auf die Plattform der Hub2Go GmbH
umgestellt werden. Dazu ist es aufgrund der geschäftlichen Schwierigkeiten und
der darauffolgenden Insolvenz der eShare.one GmbH nie gekommen.
Stattdessen nahm die Hub2Go GmbH eigene vertriebliche Aktivitäten zur
Vermarktung ihrer Mobilitätsplattform auf, die aber nur begrenzt zu Erfolgen
führte. Erschwert wurde der Vertriebserfolg durch äußere Umstände wie die
Corona-Pandemie und der folgenden Energiemarktkrise.
Die NEW AG blieb Hauptnutzer der Plattform der Hub2Go GmbH. Im
Zeitverlauf wurde die Gesellschaft durch Gesellschafterdarlehen der Aequitas AG
und der NEW Smart City GmbH von jeweils 450.000 € (Stand 31.12.2023) und später
auch durch Stundung von Forderungen aus Lieferung und Leistung durch die Aequitas
AG finanziert (Stand 31.12.2023 ca.
900.000 €). Das Vermögen der Gesellschaft umfasst per 31.12.2023 neben
dem Buchwert der Plattform (ca. 190.000 €) noch einen Kassenbestand von ca.
50.000 € und deckt also nicht die Forderungen der Aequitas AG. In der Bilanz
der NEW Smart City GmbH zum 31.12.2023 sind sowohl der Beteiligungsbuchwert als
auch das Gesellschafterdarlehen zu 100 % wertberichtigt. Durch die Aufgabe der
Beteiligung entsteht der Gesellschaft also kein weiterer Verlust.
Weiteres Vorgehen
Die Gesellschafter haben gemeinsam die Entscheidung getroffen, ihre
Zusammenarbeit in der Hub2Go GmbH als Gesellschafter zu beenden. Um eine
Insolvenz der Hub2Go GmbH zu vermeiden und um die gesellschaftsrechtliche
Trennung zu vollziehen, möchten die Gesellschafter von einer gemeinsam
betriebenen Auflösung der Gesellschaft absehen. Daher hat die Aequitas GmbH der
NEW Smart City GmbH ein Kaufangebot für die Gesellschaftsanteile der NEW Smart
City GmbH an der Hub2Go GmbH in Höhe von 1 € unterbreitet. Bedingung ist ein
gleichzeitiger Forderungsverzicht der NEW Smart City GmbH auf ihr gegebenes
Gesellschafterdarlehen in Höhe von 450.000 €. Die Alternative zur Annahme des
Kaufangebots wäre eine Insolvenz der Hub2Go GmbH beziehungsweise eine
Liquidation, bei der aufgrund der Verschuldung der Hub2Go GmbH, die
Gesellschaftsanteile der NEW Smart City GmbH an der Hub2Go GmbH sowie das
Gesellschafterdarlehen ebenfalls wertlos wären. Möglicherweise könnten hier
noch weitere Forderungen auf die NEW Smart City GmbH aus der Insolvenz
beziehungsweise Auflösung hinzukommen.
Um der Aequitas AG möglichst schnell Planungssicherheit zu geben, ist
beabsichtigt, den Anteils- und Abtretungsvertrag zeitnah unter der Bedingung
der Bestätigung der zuständigen Kommunalaufsicht zu schließen. Mit dem
Verkaufsbeschluss erklärt sich die NEW Smart City GmbH bereit, die Aequitas AG
so zu stellen, als sei sie Alleingesellschafterin der Hub2Go GmbH, so dass
diese alleine über alle Belange der Gesellschaft entscheiden kann. Das Ergebnis
des Jahres 2024 soll der Aequitas AG allein zustehen.
Die Aufgabe einer Beteiligung ist durch den Kreistag zu beschließen
und gemäß §
115 Abs. 1 c) GO NRW der Bezirksregierung
Düsseldorf über die Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
Herr Reyans verweist auf die Beschlussvorlage und bat um Wortmeldungen.
Nachdem keine Wortmeldungen ergingen ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen..
Abstimmungsergebnis: einstimmig