Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.1) Der Antrag wird abgelehnt.

 

1.2) Es wird beschlossen analog zu TOP 9 (Vorlage:  032/2023) das im Sachverhalt genannte Grundstück nach den Vorgaben der EGS-Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH entwickeln zu lassen. Falls dies seitens des Antragsstellers nicht gewollt ist, ist die Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in dem im Sachverhalt genannten Bereich anzupassen, sodas dieses Grundstück durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes kein Bauland wird.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 14.12.2022, hier eingegangen am 13.01.2023, beantragen die Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Höngen, Flur 3, Flurstück 79, die Aufnahme einer Teilfläche ihres Grundstückes in die Ortslagensatzung des Ortsteils Höngen und somit eine Anpassung der Ortslagensatzung im Bereich des Diecker Weges.

 

Der Antrag beinhaltet die Aufnahme einer Teilfläche der Flurstücke 79 und 143 (gegenüberliegend) in die Ortslagensatzung, siehe beigefügte Planunterlagen im Antrag. Diese Flächen werden in der Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Verfahren zum Flächennutzungsplan kann, wie bekannt ist, aufgrund des laufenden Verfahrens zur Regionalplanneuaufstellung, aktuell nicht fortgeführt werden, wodurch in den nächsten Jahren keine Bebauung der o.g. Teilfläche des Antragstellers mit einer Gesamtgröße von ca. 700 m² möglich wäre.

 

Durch die Änderung der Ortslage wäre sowohl die Teilfläche des Antragstellers als auch die gegenüberliegende Teilfläche bebaubar, da sie dadurch im Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB beurteilt werden könnten und voll erschlossen sind.

 

Das genaue Änderungsverfahren ist durch ein Planungsbüro noch zu bestimmen, somit ist vorab zu entscheiden, ob die Einbindung der o.g. Teilflächen in die Ortslage des Ortsteils Höngen erfolgen soll. Die anfallenden Kosten werden vom Antragssteller übernommen.

 

Falls die Gemeindevertretung der Einbindung der o.g. Teilflächen in die Ortslage grundsätzlich zustimmt, würde in den nächsten Sitzungsrunden nach Absprache mit dem Antragssteller ein Aufstellungsbeschluss mit den dazugehörigen Planunterlagen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Der Bürgermeister verwies auf das Ergebnis der Vorberatung und ließ über den hier erarbeiteten Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Einstimmig bei 3 Enthaltungen