Beschluss:
Die 1.
Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Selfkant wird in der Einladung als
Anlage beigefügten Form beschlossen mit der Maßgabe das unter Nr. 6.2 ein Stpl.
je ein Gast-/Schlafzimmer ausgewiesen wird.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
hat in ihrer Sitzung am 30. August 2022 die Stellplatzsatzung der Gemeinde
Selfkant beschlossen.
Die beschlossene Stellplatzsatzung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, den bisherigen Erfahrungswerten, sowie der Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bei der Anwendung der Stellplatzsatzung hat sich herausgestellt, dass einige Anpassungen notwendig sind.
Nachfolgend sind die notwendigen Änderungen gegenübergestellt und sowohl in der alten als auch in der neuen Fassung rot markiert.
Bisher:
Nr. |
Nutzungsart |
Zahl der Stellplätze (Stpl.) für PKW |
Zahl der Abstellplätze |
1 |
Wohngebäude und Wohnheime |
1.2.1 |
Mehrfamilienwohnhäuser |
|
|
|
je Wohneinheit bis 50 m² WF |
1 |
2 |
|
je Wohneinheit > 50 m² WF |
2 |
4 |
|
* WF = Wohnfläche, diese ist einschl.
Flur, Bad, Küche, Hauswirtschaftsräume zu
berech- nen, nicht eingerechnet werden Abstellräume, Haustechnikräume und
Balkone. Bei Wohngebäuden werden die Zufahrten zu
Garagen/Carports bei abhängigem als 2. Stellplätze akzeptiert, wenn diese derselben Wohneinheit zugeordnet
warden. |
|
1.2.2 |
geförderter Wohnungsbau und Wohnungsbau im Rahmen von
Klimaschutzsiedlungen |
1 |
2 A-Stpl. je 50 m² Wohnfläche |
1.4 |
Wochenend- und/oder Ferienhäuser |
1 Stpl. je Haus |
1 A-Stpl. je Haus |
6 |
Gaststätten,
Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe |
6.2 |
Hotels, Pensionen und andere Beherbungsbetriebe |
1 Stpl. je 3 Gastzimmer, |
1 A-Stpl. je 20 Betten |
Neu:
Nr. |
Nutzungsart |
Zahl der Stellplätze (Stpl.) für PKW |
Zahl der Abstellplätze |
1 |
Wohngebäude und Wohnheime |
1.2.1 |
Mehrfamilienwohnhäuser |
|
|
|
|
je Wohneinheit bis 50 m² WF |
1 |
2 A-Stpl. je |
|
|
je Wohneinheit > 50 m² WF |
2 |
angefangene 100 qm WF |
|
|
* WF = Wohnfläche, diese ist einschl.
Flur, Bad, Küche, Hauswirtschaftsräume zu
berech- nen, nicht eingerechnet werden Abstellräume, Haustechnikräume und
Balkone. Bei Wohngebäuden werden die Zufahrten zu
Garagen/Carports bei abhängigem als 2. Stellplätze akzeptiert, wenn diese derselben Wohneinheit zugeordnet
warden. |
|
||
1.2.2 |
geförderter Wohnungsbau und Wohnungsbau im Rahmen von
Klimaschutzsiedlungen |
1 |
2 A-Stpl. je angefangene 100 qm WF |
1.4 |
Wochenend- und/oder Ferienwohnungen |
1 Stpl. je Wohnung |
1 A-Stpl. je Wohnung |
6 |
Gaststätten,
Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe |
6.2 |
Hotels, Pensionen, Monteurzimmer und
andere Beherbungsbetriebe |
1 Stpl. je 2 Gastzimmer, mind.
jedoch 1 Stpl. |
1 A-Stpl. je 20 Betten |
Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag aus der Vorberatung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig