Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung wird das Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 In der Raute in Tüddern in Bezug auf die Änderung der bisherigen Festsetzung des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337 als „private Grünfläche“ in „allgemeines Wohngebiet (WA)“ unterstützen. 

 


Sachverhalt:

 

Der Aufsichtsrat der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat die Geschäftsführung beauftragt, die Änderung/ Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 32 In der Raute in Tüddern wie im Folgenden dargestellt, zu beantragen:

 

Das im Lageplan rot umrandete Grundstück Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337 mit einer Größe von 689 m² ist im o.g. Bebauungsplan als „private Grünfläche“ festgesetzt. Der jetzige Eigentümer, der das Grundstück nach eigener Aussage im Rahmen einer Vererbung erhalten hat, hat bei der EGS Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH schriftlich vorgetragen, dass er das Grundstück gerne mit einem Einfamilienwohnhaus zu eigenen Wohnzwecken bebauen möchte und zur Umsetzung dessen bereit ist, zu den üblichen Konditionen der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH mit dieser einen notariellen Vertrag zu schließen.

 

Es handelt sich bei dieser Änderung/ Anpassung des Bebauungsplanes um eine klassische Art der sog. Nachverdichtung, die Kosten des Verfahrens würde die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH übernehmen. Bevor jedoch seitens der EGS – Entwicklungsgesellschaft mbH kostenpflichtige Schritte eingeleitet werden, sollte ein Beschluss der Gemeindevertretung dahingehend erwirkt werden, dass das Änderungsverfahren von dieser unterstütz wird. Die Einleitung des Änderungsverfahrens würde dann voraussichtlich in der nächsten Sitzungsrunde zur Tageordnung gestellt werden.

 

Nach kurzen Wortmeldungen mehrere Fraktionen ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.