Sitzung: 31.01.2023 Planung- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: 032/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wird das
Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 In der Raute in Tüddern
in Bezug auf die Änderung der bisherigen Festsetzung des Grundstückes Gemarkung
Tüddern, Flur 2, Nr. 337 als „private Grünfläche“ in „allgemeines Wohngebiet
(WA)“ unterstützen.
Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat die Geschäftsführung beauftragt, die
Änderung/ Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 32 In der Raute in Tüddern wie im
Folgenden dargestellt, zu beantragen:
Das im Lageplan rot umrandete Grundstück
Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337 mit einer Größe von 689 m² ist im o.g.
Bebauungsplan als „private Grünfläche“ festgesetzt. Der jetzige Eigentümer, der
das Grundstück nach eigener Aussage im Rahmen einer Vererbung erhalten hat, hat
bei der EGS Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH schriftlich vorgetragen, dass
er das Grundstück gerne mit einem Einfamilienwohnhaus zu eigenen Wohnzwecken
bebauen möchte und zur Umsetzung dessen bereit ist, zu den üblichen Konditionen
der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH mit dieser einen notariellen
Vertrag zu schließen.
Es handelt sich bei dieser Änderung/
Anpassung des Bebauungsplanes um eine klassische Art der sog. Nachverdichtung,
die Kosten des Verfahrens würde die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH
übernehmen. Bevor jedoch seitens der EGS – Entwicklungsgesellschaft mbH
kostenpflichtige Schritte eingeleitet werden, sollte ein Beschluss der
Gemeindevertretung dahingehend erwirkt werden, dass das Änderungsverfahren von
dieser unterstütz wird. Die Einleitung des Änderungsverfahrens würde dann
voraussichtlich in der nächsten Sitzungsrunde zur Tageordnung gestellt werden.
Nach kurzen Wortmeldungen mehrere Fraktionen
ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.