Beschluss:

Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

Für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtungen erhebt die Gemeinde Abwassergebühren nach dem sog. Schmutzwassermaßstab (entsprechend dem Frischwassermaßstab) sowie nach dem Niederschlagswassermaßstab (entsprechend der Niederschlagswasser abführenden Fläche in m2). Die Gebühren sind betragen seit dem 1. Januar 2022 beim

 

a)       Schmutzwasser 2,54 €/m3 und

b)      Niederschlagswasser 0,50 €/m2

 

jährlich. Die Gebührensatzung basiert auf einer Gebührenkalkulation, die auch eine kalkulatorische Verzinsung und eine kalkulatorische Abschreibung enthält. Der kalkulatorische Zins wurde über eine 50-jährige Zinsreihe ermittelt.

Die kalkulatorische Abschreibung ermittelt die Gemeinde auf dem sogenannten Wiederbeschaffungszeitwert.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 17. Mai 2022 ein Urteil verkündet, das die Abwassergebührenkalkulationen wohl aller nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden betrifft. Mit diesem Urteil hat das Gericht seine langjährige Rechtsprechung zu den kalkulatorischen Zinsen aufgegeben.

 

Auf das Urteil und die durch das Urteil geschaffene Rechtsunsicherheit hat die Landesregierung mit einem Gesetzentwurf reagiert. Mit Datum vom 21. September 2022 hat sie unter Drucksache 18/997 das „Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz umfasst eine Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetzes (KAG). Das Gesetz soll noch im Jahr 2022 beschlossen und verkündet werden. Damit wäre es bereits auf die Kalkulation 2022 anzuwenden.

 

 

Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die gemeindlichen Gebührenkalkulationen

 

a)       Kalkulatorische Verzinsung

Die Änderung des § 6 KAG sieht vor, dass in den Kalkulationen eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals zu berücksichtigen ist. Für den Anteil des gebundenen Eigenkapitals kann der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten ergebende Nominalzinssatz verwendet werden. Der Zins wird sich somit jährlich verändern. Für die Kalkulation 2022 beträgt der Durchschnittszins 3,535 %, für die Kalkulation 2023 3,242 %. Die Kalkulation des Jahres 2022 berücksichtigt bisher einen Zinssatz von 5,242 %.

 

b)      Kalkulatorische Abschreibung

Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil festgehalten, dass die kalkulatorische Abschreibung sowohl nach dem Wiederbeschaffungszeitwert als auch nach dem Anschaffungswert ermittelt werden kann. Diese Wahlmöglichkeit sieht auch der Gesetzesentwurf zur Änderung des § 6 KAG vor. Die Gemeinde Selfkant ermittelt ihre kalkulatorische Abschreibung seit jeher auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes.

Der Wiederbeschaffungszeitwert ist vereinfacht gesagt der Wert, den ein Vermögensgegenstand (z.B. Kanal) unter Berücksichtigung der (güterspezifischen) Preissteigerungen in der Wiederbeschaffung nach Ablauf der mutmaßlichen Nutzungsdauer kosten würde. Er ermittelt sich über Indexwerte. Bei den Indexwerten hat die Gemeinde bisher ausschließlich auf Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts zurückgegriffen. Die Gesetzesbegründung zur Änderung des KAG verweist auf diese Veröffentlichungen, führt aber gleichzeitig auch aus, „den einen „richtigen“ Index gibt es nicht“.

Die Kommunalagentur NRW, das Dienstleistungsunternehmen der Städte- und Gemeindebundes NRW, verweist für die Vermögensgegenstände „Ortskanäle“ und „Betriebsgebäude“ auf eine Veröffentlichung von IT.NRW. Die Berücksichtigung der NRW-spezifischen Indexwerte führt zu höheren kalkulatorischen Abschreibungen. Auf die konkreten Auswirkungen für die einzelnen Jahre wird im weiteren Verlauf dieser Vorlage eingegangen.

 

 

Neukalkulation 2022

 

Als Anlage ist eine Neukalkulation der Abwassergebühren 2022 beigefügt. Verändert wurden auf Grundlage des OVG Urteils für das Jahr 2022 nur die Ansätze für die kalkulatorischen Zinsen.

Die kalkulatorischen Zinsen mindern sich aufgrund des reduzierten Zinssatzes von 168.579 € auf 113.683 € (-54.896 €). Dies wirkt auf die Abwassergebühren 2022 wie folgt:

 

 

2022 (bisher)

2022 (neu)

Schmutzwasser

2,54 €/m3

2,46 €/m3

Niederschlagswasser

0,50 €/m2

0,48 €/m2

 

Kalkulation 2023

 

Als weitere Anlage ist die Gebührenkalkulation 2023 beigefügt. Hieraus ergeben sich folgende Gebühren ab dem Jahr 2023:

 

a)       Schmutzwasser 3,03 €/m3 und

b)      Niederschlagswasser 0,58 €/m2

 

Zu einigen Posten der Kalkulation werden nachfolgende Erläuterungen gegeben:

 

Kalkulatorische Abschreibung

Die kalkulatorische Abschreibung erfolgt vom Wiederbeschaffungszeitwert, wobei – soweit vorhanden – die NRW-spezifischen Indexreihen berücksichtigt wurden.

 

Kalkulatorische Verzinsung

Basis der kalkulatorischen Verzinsung ist der bereits erwähnte Zinssatz von 3,242 %.

 

Sächliche Kosten

Hierzu wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation verwiesen.

 

Die Neufestsetzung der Gebühren zum 1. Januar 2022 bzw. zum 1. Januar 2023 kann nur durch eine Änderung der Gebührensatzung erfolgen. Hierzu ist der Erlass einer Änderungssatzung notwendig. Der Entwurf der Satzung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Sollte die KAG-Änderung wider Erwarten im Jahr 2022 nicht mehr in Kraft treten, wird die Satzungsänderung nicht bekannt gemacht. In diesem Fall würde zu Beginn des Jahres 2023 eine neue Beschlussfassung erfolgen müssen, da dann eine kalkulatorische Verzinsung für das Jahr 2022 wohl nicht berücksichtigt werden könnte.

 

 

Allgemeine Satzungsänderung

§ 4 Abs. 5 der Satzung wird dahingehend konkretisiert, dass in Bezug auf Gartenwasserzähler keine Aufsteck- und Aufschraubzähler zugelassen sind. Diese waren auch bisher nicht zulässig, da laut Formulierung nur „eingebaute“ Zähler gestattet waren. Zur deutlichen Klarstellung und Vermeidung von Missverständnissen wird diesbezüglich nun genauer definiert.

 

Herr Wever erläuterte, dass der ursprüngliche Vorbehalt im Beschlussvorschlag entfallen könne. Nach der Klärung von Detailfragen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen..

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

einstimmig