Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2021 in der vorliegenden Form.

 


Sachverhalt:

Grundsätzlich haben sämtliche Kommunen gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss, der die Jahresabschlüsse sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form konsolidiert sowie einen Gesamtlagebericht nach Absatz 2 aufzustellen.

Hiervon abweichend sind Kommunen gemäß § 116a Absatz 1 GO NRW von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts befreit, wenn am Abschlussstichtag ihres Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale

zutreffen.

Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 116a Absatz 2 Satz 1 GO NRW für jedes Haushaltsjahr bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

Die Gemeindevertretung hat am 30. August 2022 gemäß § 116a Absatz 2 Satz 1 GO NRW entschieden, von der nach § 116a Absatz 1 GO NRW vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts zum 31.12.2021 Gebrauch zu machen.

In Folge dessen hat die Gemeinde Selfkant gemäß § 116a Absatz 3 GO NRW einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen, der grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten hat:

1.    die Beteiligungsverhältnisse,

2.    die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,

3.    eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie

4.    eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

 

Der vorliegende Beteiligungsbericht orientiert sich weitestgehend an der Anlage 32 zu den VV Mustern zur GO NRW und KomHVO NRW. In ausgewählten Fällen wurde von dem Muster abgewichen. Diese Fälle werden im vorliegenden Bericht gesondert erläutert.

 

Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


eAbstimmungsergebnis:

 

einstimmig