Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die beigefügte 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Die Gebühren für Restabfall bleiben im Jahr 2023 nach dem Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation größtenteils stabil. Nur in einzelnen Bereichen ergeben sich leichte Gebührensteigerungen als auch Gebührensenkungen.

 

Die Gebühren für Biomüll werden im Jahr 2023 sinken, da aufgrund aktueller Hochrechnungen davon auszugehen ist, dass im Jahr 2023 weniger Biomüll anfällt.

 

Die Stabilität der Abfallgebühren ist in erster Linie darin begründet, dass das Entsorgungsunternehmen die Preiserhöhungsanfrage für 2023 (Preisgleitklausel) erst nach dem vertraglich vereinbarten Stichtag (31.08. des Vorjahres) gestellt hat und somit für die Entsorgungsdienstleistungen im Jahr 2023 keine höheren Preise an das Entsorgungsunternehmen zu zahlen sind.

Diesbezüglich ist allerdings für das Jahr 2024 von steigenden Preisen bzw. Gebühren auszugehen.

In diesem Zusammenhang wird im Jahr 2023 kein Überschuss aus Vorjahren aufgelöst. Der noch vorhandene Überschuss aus dem Jahr 2021 in Höhe von 48.335,29 Euro soll dementsprechend erst in Folgejahren aufgelöst werden, um Schwankungen bei den Abfallgebühren entgegenzuwirken.

 

Das Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen. Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig