Beschluss:
Die beigefügte 5. Änderungssatzung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant
wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Gebühren für Restabfall bleiben im Jahr
2023 nach dem Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation größtenteils stabil. Nur
in einzelnen Bereichen ergeben sich leichte Gebührensteigerungen als auch
Gebührensenkungen.
Die Gebühren für Biomüll werden im Jahr 2023
sinken, da aufgrund aktueller Hochrechnungen davon auszugehen ist, dass im Jahr
2023 weniger Biomüll anfällt.
Die Stabilität der Abfallgebühren ist in
erster Linie darin begründet, dass das Entsorgungsunternehmen die
Preiserhöhungsanfrage für 2023 (Preisgleitklausel) erst nach dem vertraglich
vereinbarten Stichtag (31.08. des Vorjahres) gestellt hat und somit für die
Entsorgungsdienstleistungen im Jahr 2023 keine höheren Preise an das
Entsorgungsunternehmen zu zahlen sind.
Diesbezüglich ist allerdings für das Jahr
2024 von steigenden Preisen bzw. Gebühren auszugehen.
In diesem Zusammenhang wird im Jahr 2023
kein Überschuss aus Vorjahren aufgelöst. Der noch vorhandene Überschuss aus dem
Jahr 2021 in Höhe von 48.335,29 Euro soll dementsprechend erst in Folgejahren
aufgelöst werden, um Schwankungen bei den Abfallgebühren entgegenzuwirken.
Das Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation
ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um
Wortmeldungen. Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ er über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig