Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Selfkant wird in der als Anlage in der Einladung beigefügten Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz VO NRW) des Landes NRW ist am 01. Juli 2022 in Kraft getreten und gilt in NRW dort, wo keine Regelungen durch Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschriften (Stellplatzsatzung) getroffen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass nunmehr die landeseinheitlichen Vorgaben der Stellplatz VO NRW für Städte und Gemeinden in verschiedensten Größenklassen gleichermaßen gelten und es das Ziel einer jeden Kommune sein muss unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse festzulegen, ob und in welchem Umfang und in welcher Beschaffenheit bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, geeignete Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze errichtet werden müssen, um den Erfordernissen des ruhenden Verkehrs zu genügen.

 

Die in der Einladung als Anlage beigefügte Stellplatzsatzung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, den bisherigen Erfahrungswerten, sowie der Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Nach reger Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.