Sitzung: 23.08.2022 Planung- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 985/2022
Beschluss:
Die
Stellplatzsatzung der Gemeinde Selfkant wird in der als Anlage in der Einladung beigefügten Form beschlossen.
Sachverhalt:
Die Verordnung über notwendige Stellplätze
für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz VO NRW) des Landes NRW ist am 01.
Juli 2022 in Kraft getreten und gilt in NRW dort, wo keine Regelungen durch
Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschriften (Stellplatzsatzung) getroffen
werden. In der Praxis bedeutet dies, dass nunmehr die landeseinheitlichen
Vorgaben der Stellplatz VO NRW für Städte und Gemeinden in verschiedensten
Größenklassen gleichermaßen gelten und es das Ziel einer jeden Kommune sein
muss unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse
festzulegen, ob und in welchem Umfang und in welcher Beschaffenheit bei der
Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder
Abgangsverkehr zu erwarten ist, geeignete Garagen oder Stellplätze für
Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze errichtet werden müssen, um den
Erfordernissen des ruhenden Verkehrs zu genügen.
Die in der Einladung als Anlage beigefügte Stellplatzsatzung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, den bisherigen Erfahrungswerten, sowie der Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach reger Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.