Sitzung: 23.08.2022 Planung- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Befangen: 1
Vorlage: 973/2022
Beschluss:
Der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstückes in Millen,
von-Byland-Straße 71, haben mit dem als Anlage
1 in der Einladung beigefügten Schreiben vom 1. August 2022 für das
Grundstück Millen, von-Byland-Straße 71 den Erlass einer Klarstellungssatzung
gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beantragt.
Der Erlass der Klarstellungssatzung ist
notwendig, um die geplante Bebauung des Grundstückes von-Byland-Straße 71
vollständig zu realisieren.
Die Kosten des Verfahrens werden von den
Eigentümern übernommen.
Zur Verdeutlichung des Sachverhalts wird auf
die beigefügte Planurkunde (Anlage 2 in
der Einladung) sowie auf den beigefügen Erläuterungsbericht zu einer
Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Anlage 3 in der Einladung) verwiesen.
Vor Beginn des Tagesordnungspunktes setzte sich Herr Rolf Cleven wegen
Befangenheit in den Besucherbereich. Nach kurzer Diskussion formulierte der
Ausschussvorsitzende den Beschlussvorschlag und ließ darüber abstimmen.
Nach der Abstimmung nahm Herr Rolf Cleven wieder am Sitzungstisch platz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.