Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Eigentümer des Grundstückes in Millen, von-Byland-Straße 71, haben mit dem als Anlage 1 in der Einladung beigefügten Schreiben vom 1. August 2022 für das Grundstück Millen, von-Byland-Straße 71 den Erlass einer Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beantragt.

 

Der Erlass der Klarstellungssatzung ist notwendig, um die geplante Bebauung des Grundstückes von-Byland-Straße 71 vollständig zu realisieren.

 

Die Kosten des Verfahrens werden von den Eigentümern übernommen.

 

Zur Verdeutlichung des Sachverhalts wird auf die beigefügte Planurkunde (Anlage 2 in der Einladung) sowie auf den beigefügen Erläuterungsbericht zu einer Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Anlage 3 in der Einladung) verwiesen.

 

Vor Beginn des Tagesordnungspunktes setzte sich Herr Rolf Cleven wegen Befangenheit in den Besucherbereich. Nach kurzer Diskussion formulierte der Ausschussvorsitzende den Beschlussvorschlag und ließ darüber abstimmen.

 

Nach der Abstimmung nahm Herr Rolf Cleven wieder am Sitzungstisch platz.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.