Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister die beantragten Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsansatzes umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Selfkant beantragte am 02. Februar 2022 über das Programm für Rationelle Einergieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen- Programmbereich Klimaschutztechnik bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Projektförderung für Photovoltaik- Dachanlagen mit einem Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden.

 

Die Zuwendung wird in einer Art der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt und wird gemäß einer Tabelle zugewiesen. Die Tabelle ist der Einladung als Anlage in der Einladung beigefügt. Die Förderhöhe beträgt max. 90 % und die Höchstfördergrenze liegt bei max. 350.000,- €. Es handelt sich hierbei um eine Netto- Förderung für die Gemeinde Selfkant, bei der Wallboxen und Ingenieursleistungen nicht gefördert werden.

Der Durchführungszeitraum beläuft sich auf ca. 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.

 

Die Anträge zielten darauf ab, für alle gemeindlichen Gebäude eine Zuwendung zu erwirken. Leider war dies nicht für alle Gebäude möglich, da die Förderung überzeichnet ist. Somit sind nun 3 gemeindliche Gebäude in die Förderung aufgenommen worden, hierzu liegen zwei Zuwendungsbescheid vor. Es handelt sich hierbei um den Bauhof in Wehr, die Gesamtschule in Höngen. und das Rathaus in Tüddern.

 

Die zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten stellen sich wie folgt da:

 

Gesamtschule Gangelt/Selfkant (Haus der Kinder):

-       Zuwendungsfähige Kosten:          147.680,67 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   35.522,76 € netto

-       Gesamtkosten:                                183.203,43 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                  130.500,00 € netto

-       Eigenanteil:                                        52.703,43 € netto

 

Bauhof Wehr

-       Zuwendungsfähige Kosten:           23.710,08 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:    9.438,20 € netto

-       Gesamtkosten:                                 33.148,28 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                   18.000,00 € netto

-       Eigenanteil:                                       15.148,28 € netto

 

 

Rathaus Tüddern:

-       Zuwendungsfähige Kosten:          130.979,83 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:  31.983,85 € netto

-       Gesamtkosten:                                162.963,68 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                   117.000,00 € netto

-       Eigenanteil:                                        45.963,68 € netto

 

Die Zuwendungsbescheide sind in der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Nach kurzer Diskussion einigte sich der Ausschuss darauf, dass bis zur Sitzung der Gemeindevertretung die Verwaltung klären soll, ob durch die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem kürzlich sanierten Dächern der Gesamtschule möglicherweise Probleme bei den aktuellen Gewährleistungsansprüchen auftreten können. Das gleiche gilt für das sich aktuell in der Sanierung befindliche Bauhofgebäude. Danach ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.