Die Gemeindevertretung nimmt sowohl die
vorgestellten Planungsgedanken, als auch die Absicht des Bürgermeisters, im
Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes eine Neuverortung des „Bereichs
für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ aus dem Südosten der Ortslage
Höngen in den Norden der Ortslage Tüddern im Rahmen der öffentlichen Auslegung
zur Neuaufstellung des Regionalplanes vorzutragen, zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Regionalrat
Köln hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der
Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das
Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen und die Regionalplanungsbehörde
beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln
einzuleiten. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum
31.08.2022 die Gelegenheit Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Regionalplans
abzugeben.
Bereits in den
Jahren 2019/20 wurden mit der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde
Gespräche über eine „Verlegung“ der im nord-östlichen Quadranten der beiden
Landstraßen L410 und L47 östlich der Ortslage Süsterseel im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan dargestellten „Gewerblichen Bauflächen (G)“ in den
nord-westlichen Quadraten der Landstraße L410 und der Bundesstraße B56n
süd-östlich der Ortslage Höngen geführt. Die damals gelieferten Argumente
wurden seitens der Bezirksregierung akzeptiert und die erbetene „Verlegung“ im
Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans berücksichtigt.
Im Jahre 2021
wurden erneut Gespräche mit der Bezirksregierung Köln geführt, um den nunmehr
im Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes süd-östlich der Ortslage
Höngen verorteten „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ in
den Bereich nördlich der Ortslage Tüddern zu verlegen. Dieser Standort mit
einer Fläche von ca. 13,4 ha schließt unmittelbar an den Allgemeinen
Siedlungsbereich (ASB) an und hat eine unmittelbare Anbindung an die
leistungsfähige Bundesstraße B56n nördlich des Plangebietes, die Landstraße
L228 östlich und die Kreisstraße K1 südlich des Plangebietes. Durch die Nähe zu
bereits bebauten Gebieten sind bereits Anschlussmöglichkeiten an bestehende
Infrastrukturen gegeben. Die Planfläche einschließlich einer möglichen
Erweiterung ist aus der Karte ersichtlich.
Seitens der Bezirksregierung Köln würde
schlussendlich angeregt, die Neuverortung der Fläche im Rahmen der öffentlichen
Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplanes vorzutragen.
Das Planungsbüro VDH Projektmanagement stellte während der
Ausschusssitzung die visualisierten Gedanken zur Entwicklung eines
Gewerbegebietes nördlich der Ortslage Tüddern vor und beantwortete im Anschluss
Fragen der Ausschussmitglieder.