Sitzung: 18.05.2022 Planung- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 956/2022
Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die
während der Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwurfs zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 1 beigefügt in der
Einladung) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 2 beigefügt in der
Einladung) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
D Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S.
3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I
S. 2939), beschließt die
Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II – der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant
mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der
Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist
die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,2 ha umfassenden
Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Saeffelen als Erweiterung
des Baugebietes „Am Hundsrath“.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Saeffelen ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Am Hundsrath“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Zur Realisierung des Planvorhabens ist es erforderlich, für das vom Plangebiet erfasste Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 8, Nr. 27 einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Ausweisung „Mischbaufläche (MI)“ aufzustellen.
Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 25.03.2021 (Vorlage 828/2021) der geplanten Entwicklung bzw. der Erweiterung des Baugebietes „Am Hundsrath“ grundsätzlich zugestimmt hat, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant daraufhin in ihrer Sitzung am 24.06.2021 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II - beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 25-27/2021 vom 11.07.2021 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
25-27/2021 vom 11.07.2021 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 12.07.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am
Hundsrath II - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß
§§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom
28.09.2021 (Vorlage 879/2021) beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 39-40/2021
vom 10.10.2021 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs.
2 BauGB, den Bebauungsplanentwurf Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II – der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen,
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.10.2021 bis
einschließlich 18.11.2021 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das
Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail oder im Internet
über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom
14.10.2021 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II – der
Gemeinde Selfkant nebst Begründung und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf
Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II – in der Zeit vom 18.10.2021 bis
einschließlich 18.11.2021 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf
der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 39-40/2021 vom 10.10.2021
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=62066
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligungen
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage 1 in der
Einladung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen,
Am Hundsrath II – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Planauslegung gemäß § 3
Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 2 in der
Einladung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen,
Am Hundsrath II – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Planauslegung
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Nach
einer Wortmeldung wurde über die Beschlussvorschläge abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
C Abstimmungsergebnis über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 3
D Abstimmungsergebnis zum Satzungsbeschluss
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 3