Beschluss:

1.       Der Gründung der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbH gemäß beigefügten Entwürfen der Gesellschaftsverträge (Anlagen 1 und 2) wird zugestimmt.

 

2.    Redaktionelle Änderungen der vorgenannten Verträge, die die Vertragsinhalte nicht wesentlich ändern, sind zulässig.

 


Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Einbindung der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH in das NEW Holding-Modell zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                                                    rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                                            rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg                                     rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                                             rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                                               rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                                                   rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                                                      rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                                             rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                                             rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht                                      rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                                                     rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten                              rd.  0,02 %

zusammen:                                                            rd.  8,95 %

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a.  bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. Diese führen letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Konkreter Sachverhalt:

Die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG und die Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH sind als 50%ige Tochter der NEW Viersen GmbH in die NEW-Gruppe eingebunden.

 

 

Die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des Gasversorgungsnetzes und Konzessionsnehmerin in der Burggemeinde Brüggen. Im Rahmen der Neuvergabe der Gaskonzession konnte die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG ihre Stellung als Konzessionärin behaupten und erhielt den Zuschlag für die Gaskonzession im Februar 2021. Der Konzessionsvertrag ist entsprechend im April 2021 abgeschlossen worden.

 

Neben dem Ausschreibungsverfahren der Gaskonzession hatten die Bieter auch die Möglichkeit Kooperationsangebote abzugeben, die eine Zusammenarbeit zwischen dem Konzessionär und der Burggemeinde Brüggen ermöglichen. Ein solches Kooperationsangebot ist durch die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG abgegeben worden. Nach Vergabe der Konzession haben die Burggemeinde Brüggen und die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG die zukünftige Kooperation verhandelt.

 

Das geplante Kooperationsmodell ähnelt in der Grundkonstruktion der bestehenden Kooperation zwischen der Gemeinde Schwalmtal und der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, der Gasnetzgesellschaft Schwalmtal mbH & Co. KG und deren Komplementärin.

 

Gemeinsam mit der Burggemeinde Brüggen soll künftig die Gasversorgung im Gemeindegebiet in einer gemeinsamen Gesellschaft sichergestellt werden. Im Zuge dieser Beteiligungslösung soll unterhalb der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG die Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG sowie die Gasverwaltung Brüggen GmbH gegründet werden.

 

An beiden Gesellschaften wird sich die Burggemeinde Brüggen in Höhe von 51 % der Anteile beteiligen, nachdem die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG das Gasnetz in Brüggen in die neu gegründete Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG eingebracht hat.

 

 

 

Es ist geplant, dass die Gründung der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG sowie deren Komplementärin, der Gasverwaltung Brüggen GmbH zunächst als 100%ige Tochtergesellschaft der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG vorgenommen wird. Der Beitritt der Burggemeinde Brüggen kann danach jederzeit erfolgen. Die Beitrittsmöglichkeit ist auf den 31.12.2023 befristet.

 

Der Rat der Burggemeinde Brüggen hat der Kooperation in seiner Sitzung am 09.11.2021 zugestimmt. Das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren ist eingeleitet.

 

Negative Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt sind nicht zu erwarten. Positive Auswirkungen aus der Sicherung des Netzbetriebes in der Burggemeinde Brüggen lassen sich derzeit nicht beziffern.

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit. a GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bedarf es bei der Gründung einer Gesellschaft der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.

 

Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig