Beschluss:
1.
Der
Gründung der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung
Brüggen GmbH gemäß beigefügten Entwürfen der Gesellschaftsverträge (Anlagen 1
und 2) wird zugestimmt.
2. Redaktionelle Änderungen der vorgenannten
Verträge, die die Vertragsinhalte nicht wesentlich ändern, sind zulässig.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Einbindung der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH in das NEW Holding-Modell zu
15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält
57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die
KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der
NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen: rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen
Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere
Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von
Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG.
Diese führen letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der
KWH-Gesellschafter.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften
bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie
aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO
NRW) folgt.
Konkreter
Sachverhalt:
Die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG und die
Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH sind als 50%ige Tochter der NEW
Viersen GmbH in die NEW-Gruppe eingebunden.
Die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des
Gasversorgungsnetzes und Konzessionsnehmerin in der Burggemeinde Brüggen. Im
Rahmen der Neuvergabe der Gaskonzession konnte die Erdgasversorgung Schwalmtal
GmbH & Co. KG ihre Stellung als Konzessionärin behaupten und erhielt den
Zuschlag für die Gaskonzession im Februar 2021. Der Konzessionsvertrag ist
entsprechend im April 2021 abgeschlossen worden.
Neben dem Ausschreibungsverfahren der Gaskonzession hatten die Bieter
auch die Möglichkeit Kooperationsangebote abzugeben, die eine Zusammenarbeit
zwischen dem Konzessionär und der Burggemeinde Brüggen ermöglichen. Ein solches
Kooperationsangebot ist durch die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG
abgegeben worden. Nach Vergabe der Konzession haben die Burggemeinde Brüggen
und die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG die zukünftige
Kooperation verhandelt.
Das geplante Kooperationsmodell ähnelt in der Grundkonstruktion der
bestehenden Kooperation zwischen der Gemeinde Schwalmtal und der
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, der Gasnetzgesellschaft
Schwalmtal mbH & Co. KG und deren Komplementärin.
Gemeinsam mit der Burggemeinde Brüggen soll künftig die Gasversorgung im
Gemeindegebiet in einer gemeinsamen Gesellschaft sichergestellt werden. Im Zuge
dieser Beteiligungslösung soll unterhalb der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH
& Co. KG die Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG sowie die
Gasverwaltung Brüggen GmbH gegründet werden.
An beiden Gesellschaften wird sich die Burggemeinde Brüggen in Höhe von
51 % der Anteile beteiligen, nachdem die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH &
Co. KG das Gasnetz in Brüggen in die neu gegründete Gasnetzgesellschaft Brüggen
mbH & Co. KG eingebracht hat.
Es ist geplant, dass die Gründung der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH
& Co. KG sowie deren Komplementärin, der Gasverwaltung Brüggen GmbH
zunächst als 100%ige Tochtergesellschaft der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH
& Co. KG vorgenommen wird. Der Beitritt der Burggemeinde Brüggen kann
danach jederzeit erfolgen. Die Beitrittsmöglichkeit ist auf den 31.12.2023
befristet.
Der Rat der Burggemeinde Brüggen hat der Kooperation in seiner Sitzung
am 09.11.2021 zugestimmt. Das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren ist
eingeleitet.
Negative Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt sind nicht zu erwarten.
Positive Auswirkungen aus der Sicherung des Netzbetriebes in der Burggemeinde
Brüggen lassen sich derzeit nicht beziffern.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit. a GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bedarf es
bei der Gründung einer Gesellschaft der vorherigen Zustimmung der
Gemeindevertretung. Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht unter dem
Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53
Abs. 1 KrO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig