Sitzung: 30.03.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 939/2022
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.02.2022, das als Anlage
beigefügt war, beantragte der KKS-Tüddern e.V. die Gewährung einer jährlichen
Vereinsbeihilfe bzw. eine finanzielle Förderung in der Corona-Krise.
Der KKS Tüddern e.V. hat bis vor einigen
Jahren regelmäßig eine Vereinsbeihilfe von der Gemeinde Selfkant auf Antrag
erhalten und diese irgendwann nicht mehr in Anspruch genommen. Der KKS Tüddern
e.V. bewirtschaftet den Schießstand neben der Turnhalle in Tüddern. Die
entstehenden Kosten (Strom) werden vom Verein an die Gemeinde Selfkant
erstattet.
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Selfkant
über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sind Vereine im
Sinne dieser Richtlinie alle Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Selfkant
haben, regelmäßige praktische Vereins- und Jugendarbeit leisten und deren
Mitglieder überwiegend in der Gemeinde Selfkant wohnen. Die Richtlinie liegt
allen Ausschussmitgliedern vor. Der KKS Tüddern e.V. hat nach der Aufzählung im
Antrag keine jugendlichen Mitglieder. Aus diesem Grunde käme eine jährliche
Beihilfe nach den festgelegten Sätzen in Höhe von 75 € in Frage.
Der Ausschussvorsitzende verwies zunächst
auf die Vorlage.
Herr Stassen beantragte im Namen der CDU
Fraktion, den Verein gemäß der Richtlinie mit 75 €/Jahr zu bezuschussen. Eine
höhere Bezuschussung sei leider nicht möglich, da der Verein keine jugendlichen
Mitglieder habe.
Herr Meiers von der SPD-Fraktion und Herr
Busch von der FDP-Fraktion schlossen sich diesem Antrag an.
Herr Reyans verwies nochmals darauf, dass
vom Land NRW verschiedene Förderprogramme – auch für Vereine – zum Aufholen
nach Corona aufgelegt wurden.
Sodann ließ Herr Plum über den Antrag der
CDU-Fraktion abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der KKS Tüddern e.V. erhält gemäß der Richtlinie über die Gewährung von
Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen eine jährliche Beihilfe in Höhe von 75
€.
Abstimmungsergebnis: einstimmig