Beschluss:
Für den Zeitraum vom 01. Oktober 2020 – 30.
September 2021 werden keine Turnhallenbenutzungsgebühren erhoben.
Sachverhalt:
Für die Benutzung der gemeindeeigenen
Turnhallen in Höngen, Süsterseel und Tüddern sind durch die jeweiligen Vereine
Gebühren gemäß der Gebührenordnung vom 29. April 2015 zu entrichten. Die
Gebührenordnung ist als Anlage beigefügt.
Die Gebühren werden getrennt nach der Nutzung
im Sommerplan (01.04.-30.09.) bzw. im Winterplan (01.10. – 31.03.) berechnet
und werden einmal jährlich für die Zeit von Oktober des Vorjahres bis September
des laufenden Jahres erhoben.
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die
Turnhallen in der Gemeinde Selfkant vom 02. November 2020 – Mitte Juni 2021
geschlossen bleiben. In den wenigen übrigen Zeiten war Vereinssport in den
Turnhallen nur unter strengen Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich.
Um die Vereine in dieser außergewöhnlichen,
schwierigen Zeit finanziell zu entlasten, wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, für den Zeitraum vom 01. Oktober 2020 – 30. September 2021 keine
Turnhallenbenutzungsgebühren zu erheben.
Hierdurch würden Einnahmeausfälle in Höhe von
ca. 4.700,00 € entstehen.
Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister
über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig