Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Für den Zeitraum vom 01. Oktober 2020 – 30. September 2021 werden keine Turnhallenbenutzungsgebühren erhoben.

 

 


Sachverhalt:

 

Für die Benutzung der gemeindeeigenen Turnhallen in Höngen, Süsterseel und Tüddern sind durch die jeweiligen Vereine Gebühren gemäß der Gebührenordnung vom 29. April 2015 zu entrichten. Die Gebührenordnung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gebühren werden getrennt nach der Nutzung im Sommerplan (01.04.-30.09.) bzw. im Winterplan (01.10. – 31.03.) berechnet und werden einmal jährlich für die Zeit von Oktober des Vorjahres bis September des laufenden Jahres erhoben.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Turnhallen in der Gemeinde Selfkant vom 02. November 2020 – Mitte Juni 2021 geschlossen bleiben. In den wenigen übrigen Zeiten war Vereinssport in den Turnhallen nur unter strengen Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich.

 

Um die Vereine in dieser außergewöhnlichen, schwierigen Zeit finanziell zu entlasten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, für den Zeitraum vom 01. Oktober 2020 – 30. September 2021 keine Turnhallenbenutzungsgebühren zu erheben.

 

Hierdurch würden Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 4.700,00 € entstehen.

 

Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig