Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Das vom Plangebiet erfasste Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 8 Nr. 27 den Bebauungsplan Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II wird mit der Ausweisung Mischbaufläche (MI) aufgestellt. In diesem Bebauungsplan soll eine Fläche bereitgestellt werden, auf dem nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind, wie es in §9 Absatz 1 Ziffer 8 steht.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügen Schreiben vom 04. April 2021 beantragt die SPD-Fraktion, im geplanten Bebauungsplan Nr. 55 Saeffelen, Am Hundsrath II Flächen für die Errichtung von Mehrfamilien- und Doppelhäusern mit einfachem Innenausbau, die an Personen mit geringem Einkommen zu erschwinglichen Mieten vermietet werden sollen, auszuweisen.

Weiterhin soll im v. g. Bebauungsplan Wohnraum für Alleinerziehende, Singles, Studenten und Rentner geschaffen werden.

 

Das Baugesetzbuch sieht im § 9 Abs.1 folgende Festsetzungsmöglichkeiten:

 

·         Ziffer 7. „Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können, errichtet werden dürfen.

 

·         Ziffer 8. „einzelne Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind.

 

 

Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen. Herr Anton Meiers begründete den Antrag der SPD-Fraktion näher.

 

Herr Stassen erklärte, dass er eine solche Regelung für den Ort Saeffelen für nicht notwendig erachte und verwies auf die Wohnungen am ehemaligen Sportplatz in Heilder.

 

Herr Schmell erklärte, dass nach derzeitiger Gesetzeslage die Festlegung eines Mietzinses im Bebauungsplan nicht möglich sei.

 

Herr Anton Meiers formulierte daraufhin einen Beschlussvorschlag.

 

Hierüber ließ der Bürgermeister abstimmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimmen

3 Enthaltungen

14 Nein-Stimmen