Beschluss:
Das vom Plangebiet erfasste Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 8 Nr.
27 den Bebauungsplan Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II wird mit der
Ausweisung Mischbaufläche (MI) aufgestellt. In diesem Bebauungsplan soll eine
Fläche bereitgestellt werden, auf dem nur Wohngebäude errichtet werden dürfen,
die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind, wie es in §9
Absatz 1 Ziffer 8 steht.
Sachverhalt:
Mit dem als Anlage beigefügen Schreiben vom
04. April 2021 beantragt die SPD-Fraktion, im geplanten Bebauungsplan Nr. 55
Saeffelen, Am Hundsrath II Flächen für die Errichtung von Mehrfamilien- und
Doppelhäusern mit einfachem Innenausbau, die an Personen mit geringem Einkommen
zu erschwinglichen Mieten vermietet werden sollen, auszuweisen.
Weiterhin soll im v. g. Bebauungsplan
Wohnraum für Alleinerziehende, Singles, Studenten und Rentner geschaffen
werden.
Das Baugesetzbuch sieht im § 9 Abs.1
folgende Festsetzungsmöglichkeiten:
·
Ziffer
7. „Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der
sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können, errichtet werden dürfen.
·
Ziffer
8. „einzelne Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet
werden dürfen, die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind.
Der
Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen. Herr
Anton Meiers begründete den Antrag der SPD-Fraktion näher.
Herr
Stassen erklärte, dass er eine solche Regelung für den Ort Saeffelen für nicht
notwendig erachte und verwies auf die Wohnungen am ehemaligen Sportplatz in
Heilder.
Herr
Schmell erklärte, dass nach derzeitiger Gesetzeslage die Festlegung eines
Mietzinses im Bebauungsplan nicht möglich sei.
Herr
Anton Meiers formulierte daraufhin einen Beschlussvorschlag.
Hierüber
ließ der Bürgermeister abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
3 Enthaltungen
14 Nein-Stimmen