Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die
während der o.g. Beteiligungen der Öffentlichkeit zum Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
– der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte Stellungnahme
der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit – Anlage 1) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
C.2 Die während der o.g. öffentlichen
Auslegung zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch,
Haverter Feld – der Gemeinde Selfkant
mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger öffentlicher
Belange – Anlage 2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen
wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen
aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
D. Verfahrensbeschluss
Auf der Grundlage des § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen und des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), beschließt die
Gemeindevertretung den Plan zur Änderung Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
- des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant einschließlich Begründung und Umweltbericht.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant
mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der
Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist
die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,62 ha umfassenden
Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Isenbruch.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Isenbruch ein kleines Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.08.2020 wurde beschlossen den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis eine Bürgerversammlung stattgefunden hat, die über die Inhalte des Vorhabens informiert.
Bei der am 09.09.2020 stattgefundenen Bürgerversammlung wurden die Bürger über die Inhalte des Vorhabens informiert. Die anwesenden Bürger nahmen die Planung insgesamt positiv zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 26.10.2020 (Vorlage 750/2020) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld - beschlossen.
Städtebauliche Zielsetzung ist:
- Die Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in
„Wohnbaufläche“ auf den Grundstücken Gemarkung Havert, Flur 8, Nr. 79, 80,
81, 83 und 209 (alle teilweise).
- Die Änderung der Darstellung von „gemischte Baufläche“ in „Fläche
für die Landwirtschaft“ auf den Grundstücken Gemarkung Havert, Flur 11,
Nrn. 11, 14, 112, 115 und 125 (alle teilweise).
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 05.08.2020 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, vorbehaltlich des hierfür erforderlichen Flächentauschs, keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das
Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 –
Isenbruch, Haverter Feld - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß
§§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom
04.02.2021 (Vorlage 812/2021) beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom
21.02.2021 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2
BauGB, den Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N
25 – Isenbruch, Haverter Feld – mit Begründung und Umweltbericht sowie den
wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und
über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail oder im Internet
über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom
24.02.2021 zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld – nebst Begründung, Umweltbericht und
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw.
Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf
hingewiesen, dass der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld – in der Zeit vom
01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 im Rathaus in Tüddern öffentlich
ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom 21.02.2021
öffentlich bekannt gemacht.
Zwischenzeitlich hatte die Bezirksregierung Köln vorgeschlagen, die
angebotene Tauschfläche in Schalbruch Gemarkung Havert, Flur 5, Parzelle 203,
wegen des „Herausschnittes“ aus der zusammenhängenden Wohnbaufläche nicht in
dieses Verfahren einzubringen. Ersatzweise soll die Tauschfläche in Stein
vergrößert werden und nunmehr die Grundstücke Gemarkung Havert, Flur 11,
Parzellen 11, 14, 112, 115 und 125 (jeweils teilweise) umfassen. Die
Planunterlagen wurden entsprechend angepasst.
Da der Entwurf des Bauleitplans nunmehr nach dem Verfahren gemäß § 3
Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, war der Bauleitplan gemäß § 4 a
Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen waren erneut einzuholen.
Daraufhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer
Sitzung vom 25.03.2021 (Vorlage 837/2021) beschlossen, zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
– die erneute Offenlage der Planentwürfe gemäß §§ 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen sowie die durch die Planänderung berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2
BauGB erneut zu beteiligen und dass Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2
BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 12-14/2021
vom 11.04.2021 wurde der Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit gegeben, gemäß §
3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde
Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld – mit Begründung und Umweltbericht
sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 19.04.2021 bis einschließlich 21.05.2021 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und
über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail oder im Internet
über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ erneut mit Schreiben bzw. E-Mail vom
15.04.2021 zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld – nebst Begründung, Umweltbericht und
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw.
Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf
hingewiesen, dass der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld – in der Zeit vom
19.04.2021 bis einschließlich 21.05.2021 im Rathaus in Tüddern erneut
öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 12-14/2021 vom 11.04.2021
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?51754
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligungen
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 1 –
Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zum Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
– aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Planauslegung gemäß § 3 Abs. 1 und 2
BauGB sowie der erneuten Planauslegung gemäß § 3 Abs. 2 keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 2 –
Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zum Änderungsverfahren
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter
Feld – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Planauslegung
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Herr Jakobs erklärte sich für diesen
Tagesordnungspunkt befangen und begab sich in den Zuschauerraum.
Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister
über die Beschlussvorschläge abstimmen.