Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschloss, zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld - die erneute Offenlage der
Planentwürfe gemäß §§ 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie
die durch die Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß §§ 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und
dass Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant
mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der
Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist
die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,62 ha umfassenden
Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Isenbruch.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Isenbruch ein kleines Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.08.2020 wurde beschlossen den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis eine Bürgerversammlung stattgefunden hat, die über die Inhalte des Vorhabens informiert.
Bei der am 09.09.2020 stattgefundenen Bürgerversammlung wurden die Bürger über die Inhalte des Vorhabens informiert. Die anwesenden Bürger nahmen die Planung insgesamt positiv zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 26.10.2020 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses
Verfahrens soll sein:
Im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke
Gemarkung Havert, Flur 8, Nrn. 79, 80, 81, 83 und 209 (alle teilweise) die
Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 05.08.2020 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, vorbehaltlich des hierfür erforderlichen Flächentauschs, keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das
Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 –
Isenbruch, Haverter Feld - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=51754
abrufbar.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.02.2021 wurde über die
vorgebrachten Bedenken und Anregungen der frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3
Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beraten und beschlossen.
Weiterhin wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.02.2021
beschlossen, die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB und der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Köln vorgeschlagen, die
angebotene Tauschfläche in Schalbruch Gemarkung Havert, Flur 5, Parzelle 203,
wegen des „Herausschnittes“ aus der zusammenhängenden Wohnbaufläche nicht in
dieses Verfahren einzubringen. Ersatzweise soll die Tauschfläche in Stein
vergrößert werden und nunmehr die Grundstücke Gemarkung Havert, Flur 11,
Parzellen 11, 14, 112, 115 und 125 (jeweils teilweise) umfassen. Die
Planunterlagen wurden entsprechend angepasst.
Da der Entwurf des Bauleitplans nunmehr nach dem Verfahren gemäß § 3
Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, ist der Bauleitplan gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen.
Herr Jakobs erklärte sich vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt für
befangen und begab sich für die Dauer des Tagesordnungspunktes in den
Zuschauerbereich.
Alsdann rief Herr Bürgermeister Reyans den Tagesordnungspunkt auf und
bat um Wortmeldungen. Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ er über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
13 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen