Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Vorgeschichte

 

Im Rahmen der zwischen den Benelux-Staaten angestrebten Ziele des Aktionsplans Senningen 2013-2016 wurde am 28. November 2014 in Brüssel eine Arbeitsgruppe zur behördlichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegründet, die durch eine von Belgien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnete Absichtserklärung formalisiert wurde. Eines der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe ist der Bericht namens 11Tackling Crime Together" (2016). Dieser beschreibt die Vorgehensweise von OMGs (Outlaw Motorcycle Gangs) in Belgien, den Niederlanden, Deutschland und Luxemburg, und ruft zu einer engeren Zusammenarbeit auf. Eine dieser Empfehlungen des Berichts lautet, ein Pilotprojekt in Form eines multidisziplinären Informations­ und Kompetenzzentrums in der Euregio Maas-Rhein zu starten, das sich nach dem Vorbild des Niederländischen Regionalen Informations- und Kompetenzzentrums (RIEC) richtet.

 

Diese Empfehlung wurde in den Ratsbeschlüssen zur behördlichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität wiederholt und während der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft im Juni 2016 vom Rat für Justiz und Inneres angenommen. Auch hier wird dazu aufgerufen, um im Rahmen eines Pilotprojekts in Form eines grenzüberschreitenden, multidisziplinären Informations- und Kompetenzzentrums anhand konkreter Fälle Erfahrungen zu sammeln mit den Möglichkeiten und Unmöglichkeiten, die sich bei einer grenzüberschreitenden Bekämpfung durch die Behörden ergeben und welcher Austausch von Informationen dafür erforderlich ist.

 

 

 

 

Einleitung / Auftrag

 

Während eines am 17. Mai 2018 gehaltenen Symposiums im Gouvernement der Provinz Limburg in Maastricht haben die Minister Jan Jambon (Belgischer Minister der Sicherheit und des Innern), Herbert Reul {Innenminister von NRW) und Ferdinand Grapperhaus (Niederländischer Minister für Justiz und Sicherheit) eine Absichtserklärung unterzeichnet, worin sie einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Ländern Belgien, Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden mit Hinblick auf einen verbesserten Informationsaustausch im Rahmen der behördlichen Vorgehensweise Nachdruck verleihen wollen (siehe Anl. 1).

In dem genannten Kontext streben sie die Gründung eines euregionalen Informations- und Kompetenzzentrums (kurz EURIEC genannt) für eine behördenübergreifende Bekämpfung der organisierten Kriminalität an. Die Minister beauftragen das RIEC Limburg, in Absprache mit den belgischen ARIEC-Zentren und einer noch zu bestimmenden Instanz in Nordrhein-Westfalen *, dem euregionalen Informations- und Kompetenzzentrum Gestalt zu verleihen.

Vorliegender Handlungsplan möchte die für die Gründung dieses Zentrums notwendigen Inhalte liefern.

 

 

Kontext

 

Das EURIEC wird in der Euregio Maas-Rhein aufgestellt. Zu den am Projekt beteiligten Partnern gehören Belgien, Nordrhein-Westfalen und die Niederlande. In der Euregio wohnen ca. 4 Mio. Einwohner und es werden die drei Sprachen Deutsch, Französische und Niederländisch gesprochen.

Auch bei den staatlichen Institutionen sowie Gesetzen und Vorschriften bestehen erhebliche Unterschiede. Die Verantwortungsbereiche sind nicht überall auf gleiche Art und Weise aufgestellt. Hierdurch sind zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeiten für den Austausch von Informationen für behördliche Zwecke eingeschränkt. Zusätzlich muss in den drei Ländern erst noch an einem entsprechenden Bewusstsein gearbeitet werden. Es ist allein schon eine große Herausforderung, die unterschiedlichen Begriffsbestimmungen aufeinander abzustimmen, um sicher zu sein, dass wir über denselben Sachverhalt reden.

 

Angestrebte Ziele

 

Das EURIEC strebt an, die „Frontarbeiter" aus den drei Ländern zusammenzuführen und diesen eine Plattform für Fachkompetenz anzubieten. Experten unterschiedlicher Bereiche (Justiz, Fahndung und Behörden) werden zusammengeführt, um nicht nur praktisch und fallgerichtet Lösungen zu suchen, sondern auch um Informationen dort zur Verfügung zu stellen, wo sie beim gemeinsamen Kampf gegen die organisierte Kriminalität (Unterwanderung) eingesetzt werden können. In den zu diesem Zwecke gehaltenen gemeinsamen Treffen soll die Möglichkeit geschaffen werden, gemeinsam an einem Fall zu arbeiten, diesen zu analysieren und entsprechende Interventionsvorschläge auszuarbeiten. Dabei sind mögliche Problembereiche zu identifizieren und zu adressieren.

 

Für die sich aus diesem Vorhaben ergebenden Aufgaben wird ein Budget von 1Mio. Euro mit einer Laufzeit von zwei Jahren zur Verfügung gestellt.

 

Die Identifizierung der Problembereiche findet in Form einer detaillierten Beschreibung und einer juristischen Untermauerung statt. Die Adressierung hingegen erfolgt an die für die Problembereiche verantwortlichen Instanzen in den drei Ländern.

 

Hierzu ergingen keine Worlmeldungen